@comix
Da du den Wagen von einer Firma, nicht jedoch von einem KFZ Händler erworben hast, gelten m.E. die selben Regelungen wie zwischen Privatpersonen, da die Firma ja nicht gewerblich KFZ verkauft.
Es gilt also grundsätzlich das was im Kaufvertrag vereinbart ist. Sollte eine Gewährleistung (Achtung Gewährleistung ist nicht Garantie) ausgeschlossen sein, kanst du nur bewusst versteckte Mängel geltend machen, die von der Zustandsbeschreibung im Kaufvertrag abweichen. Git es keine Klausel betreffend Gewährleistungsausschluß leistet auch der Privatverkäufer Gewähr für den beschriebenen Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Kaufes - nicht jedoch für Mängel die danach entstanden sind. Ich fürchte die Beweislast dafür liegt im Privatbereich bei dir.
Das stellt eine kurze Zusammenfassung meines Wissensstandes dar. Juristische Beratung bei einem der Atofahrerclubs ist in diesem Zusammenhang ratsam.
Berichte uns wie es weitergeht.
Grüße Hein2
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