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Alt 15.04.2008, 17:07   #2
RS744
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die man mit Platzpatronen, CS-Gaspatronen oder Pfeffergaspatronen laden kann.
CS-Gaspistolen ist der umgangssprachliche Ausdruck, und den habe ich benutzt.

Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Laut Ihrer Interpretation dürfte man seine nette Gaspistole dann wohl auch mit Pfeffergaspatronen laden und schon wäre es "legal" - sicher!!! Nicht einmal mit Platzpatronen ist das führen erlaubt...
Falsch, das ist nicht meine Interpretation, und ich lasse sie mir auch nicht unterschieben. I.ü. diente meine Äußerung zum Verbotensein des (Mit-)Führens einer wie-auch-immer-gefüllten Gaspistole nur zum Vergleich. Und ehe Du mich jetzt wieder mißinterpretierst: so eine festeingebaute Auslösevorrichtung im Auto sehe ich auch nicht als "Führen" einer Waffe an. Das Ausweichen auf Pfefferspray könnte Disputanten wie Dir aber an dieser Stelle die Argumente nehmen. Das war der Hintergrund.

Näher betrachtet müßte man dagegen aber einwenden: wer eine Pfefferspray-Auslösevorrichtung im Auto verbaut, würde diese nicht mehr als "gegen Tiere gerichtet" verargumentieren können.

Ich bin eigentlich immer noch gespannt, von welcher Art die Genehmigung ist, die @MG im Anfangspost behauptet hat. @MG wie steht's damit?

Greets
RS744
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