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Alt 15.04.2008, 16:23   #1
Tyler Durden
Big Boys - Big Toys!
 
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Zitat:
Zitat von RS744
Das zum 01.04.2003 verschärfte Waffengesetz verbietet ja das Führen von (unter das WaffG fallenden) Waffen außerhalb des umfriedeten Privatbesitzes. Heißt konkret, wer im Auto - und sei es auch nur im Aktenkoffer auf dem Beifahrersitz - mit einer CS-Gaspistole erwischt wird, ist dran. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, so eine im Auto eingebaute CS-Gas-Vorrichtung sei dann ebenfalls ein Verstoß gegen das WaffG. Diesen Vorwurf vermeidet der Einsatz von Pfefferspray.
Sie scheinen ja wirklich von der Materie Ahnung zu haben.
Es geht explizit um die Waffe, nicht um die Ladung der Waffe.
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die man
mit Platzpatronen, CS-Gaspatronen oder Pfeffergaspatronen laden kann.
Laut Ihrer Interpretation dürfte man seine nette Gaspistole dann wohl auch
mit Pfeffergaspatronen laden und schon wäre es "legal" - sicher!!!
Nicht einmal mit Platzpatronen ist das führen erlaubt...

MfG
Tyler
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