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Alt 13.04.2008, 13:09   #1
michael graetz
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Du hast recht,aber laut seiner Aussage ist es zugelassen,worüber man sich ja genau informieren kann!

CS-Gas ist ja ab 14 Jahren frei verkäuflich!

Juristisch ist es wichtig,daß die Aufkleber "Achtung CS Gas" deutlich vor einem Einbruch warnen,hat er gesagt!

Die Auslösung kann man mit einem Verzögerungsmechanismus betreiben,der es dem Besitzer ermöglicht,rechtzeitig abzuschalten bei Fehlauslösung!

Ich persönlich werde es nur über Türkontakt mit der AL schalten!

Für Juristen unter uns wäre es schön,wenn sich da mal jemand wegen Genehmigung schlau machen könnte!
Mike
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