Zitat:
Zitat von derbähr
was passiert eigentlich wenn man keinen kaufvertrag macht??
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Dann gilt das Gesetz. Und deswegen ist auch das nicht richtig, was red.dragon gesagt hat.
Bei einem Privatverkauf ist der Verkäufer nicht automatisch aussen vor. Wenn ich keinen Gewährleistungsausschluss schriftlich vereinbart habe und/oder nicht nachweisen kann, hafte ich auch als Privatmann nach BGB. Und da steht nun mal drin, dass ich für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, zwei Jahre meinen Kopf hinhalten darf.
Also immer schön schriftliche Verträge abschließen und ein Originalexemplar aushändigen lassen.
Man kann sich in dem hier diskutierten Fall aber ohnehin trefflich streiten, ob bei einem 1993er Auto eine defekte ZKD ein Mangel im Rechtssinne oder einfac Verschleiss ist. Für den haftet man nämlich nie.
Allwissende Grüße
J.