Zitat:
Zitat von Axel Brinkmann
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges braucht man immer eine AU-Bescheinugung, nur wenn man das System Nachgerüstet hat brauch erfordert es keiner weiteren.
|
Ich habe die Nachrüstung bei der Zulassungstelle eintragen lassen. Das FZG. war schon zugelassen
Aber kann auch sein, daß sie nur den Werkstattstempel sehen wollten.
Ich denke wenn man es selber macht, wird man schon eine AU brauchen.
Grüße, Carlito