Zitat:
Zitat von BMWHarald
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Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598).
Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder?
Viele Grüße
Sascha
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Hallo Harld!
Kannst Du dieses Schreiben mal als Anhang hier rein stellen?
Am besten als pdf-Datei ...
mfg
peter