Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  BMWHarald
					 
				 
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Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598). 
 
 
Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder? 
 
 
Viele Grüße 
 
Sascha 
			
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 Hallo Harld!
Kannst Du dieses Schreiben mal als Anhang hier rein stellen?
Am besten als pdf-Datei ...
mfg
peter