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Alt 04.01.2008, 16:56   #6
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Muß er nicht.
Durch das Auftragen des Lackes wird die Bauart in nicht genehmigter Art und Weise geändert.
Aber wem erzähl ich das :-).

Iss klar.....und wenn ich meine Bilinker vorne lackiere & mir hinten einer druf fährt, dann zahlen sie auch nicht oder wie?

Tja....und wenn ich die Midenstprofieltiefe nicht einhalte, dann auch nicht?

Hmmmmmmm.....Fragen über Fragen

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten