Zitat:
Zitat von Don Pedro
Gerne Claus erkläre ich dir den Unterschied zwischen Fahrspur und Fahrstreifen:
- Fahrspur ist der Teil auf einer Fahrbahnn, den du für das Vorwärtskommen mit deinem Fzg. benötigst, schau mal im Regen auf die Fahrbahn, da siehst du die Fahrspur.
- Fahrstreifen ist der Teil der Fahrbahn, der sich zwischen den Fahrbahnmarkierungen befindet.
Es wäre ratsam, sich den Begriff der Straße einmal anzulesen, dann klärt sich einiges.
Übrigens: Fahrbahnmarkierungen werden ab einer Straßenbreite von 5,5m Pflicht - siehe RMS Teil 2 (Richtlinie für die Markierung von Straßen)
Zum Ring: hier handelt es sich um eine Straße mit einem Fahrstreifen, der durch Zeichen 295 als Fahrbahnbegrenzung rechts und links markiert ist.
Durch die erhebliche Breite kann es folglich auch mehrere Fahrspuren nebeneinander geben, aber keine Fahrstreifen.
Hieraus folgt wiederum die Betrachtung, in wieweit das rechtsüberholen innerhalb eines Fahrstreifen ein Verstoß darstellt.
Wie war es noch: die StVO ist für jedermann leicht verständlich. Mit Sicherheit nicht!
Und zum Schluß noch: ich stehe nicht mit dem Rücken zur Wand, da ich ausnahmslos die rechtlichen Vorschriften zitiere, wobei von euch noch keine gesetzliche Bestimmung genannt wurde, die meine Ausführungen widerlegen.
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Keine Regel ohne Ausnahme! Der Nürburgring wird
offiziell so klassifiziert:
"Die Nordschleife wird geführt als mehrspurige Kraftfahrtstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung. In Bezug auf Geschwindigkeit gilt der § 3 StVO. Ausgenommen sind besonders beschilderte Streckenabschnitte (vor den Ausfahrten, Baustellen etc.) hier gilt dann die jeweils beschilderte Höchstgeschwindigkeit. Die Nordschleife wird als so genannte "klassifizierte" Straße in der Unfallstatistik des Landes Rheinland-Pfalz und somit auch in der Bundesunfallstatistik geführt."
Damit gilt dort höchstoffiziell abgesegnet keine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h - trotz des Fehlens von Leitlinien (Zeichen 340).
NB: Wo hast Du die RMS Teil 2 her? Sowas gehört doch nicht zur Standard- oder Bettlektüre. Mir drängt sich so langsam der Verdacht auf, dass Du beruflich bei einer Verwaltungsbehörde oder einer vergleichbaren Institution beschäftigt bist. Den genauen Wortlaut der RMS bekommt man nämlich nicht mal so eben über Google angezeigt wie beispielsweise die StVO - zumindest ich habe nichts Entsprechendes gefunden.
Vorschlag: Setze Dich doch mal mit der zuständigen Verwaltungsbehörde in Rheinland-Pfalz Verbindung und lass Dir genau erklären, warum man auf dem Nürburgring schneller als 100 km/h fahren darf. Wie in allen Regelwerken und Gesetzen gibt es Lücken bzw. Ausnahmen, so wird ja auf den Nürburgring (und andere Rennstrecken mit Freigabe für die öffentliche Nutzung) nie direkt Bezug genommen. Der Gesetzgeber geht bei diesen Vorschriften praktisch immer von Straßen mit mehr als einer Fahrtrichtung aus - der Nürburgring kann aber aufgrund seiner Beschaffenheit nicht in eine Schublade mit 08/15-Straßen gesteckt werden, für die diese Regelwerke gelten.
Gruß, Claus