Zitat:
Zitat von Klaus H.
Lieber Don Pedro,
so ist es doch oft in juristischen Dingen: 1 und 1, ergibt da noch lange nicht 2.
Warum soll man auch getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben, wenn es nur in eine Richtung geht?
Viele Grüße
Klaus
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Ja, aber warum steht nichts bezüglich dieser "Einbahnstraßen" im §18 StVO?
Ebenfalls ja, darum dürfte die Beschilderung nicht in Ordnung sein, was aber auch wieder zu den 100km/h führen würde.
Für die Insel Helgoland wurde eine Regelung verfasst, beim Ring hat man es (bewusst) vergessen.
Ein Fachanwalt findet sicherlich Urteile zur Geschwindigkeit auf dem Ring.