Der scheint sich in der Tat vertippt zu haben, denn die Rückleuchten hat er nochmal drin, hier aber für 105,50 Euro pro Satz im Sofortkauf:
Die Sache könnte zwiespältig sein, denn er könnte sich in der Tat auf einen Irrtum berufen. Was es damit auf sich hat, können Dir sicherlich die Herren Rechtsanwälte hier im Forum besser erklären.
Es gibt einschlägige Urteile:
http://www.ra-kotz.de/internetauktion22.htm
Basierend auf:
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/142.html
In einem ebay-Forum bin ich über einen Fall gestolpert, in denen ein Käufer gezielt nach solchen Auktionen sucht und den Verkäufern anschließend die Hölle heißt macht:
Na ja, ich wünsche Dir viel Glück und sag Bescheid, was aus der Sache geworden ist. Den Rechtsweg würde ich aber nicht unbedingt beschreiten wollen und vielleicht kannst Du Dich so in irgendeiner Form mit dem Verkäufer einigen.
Gruß, Claus