Jetzt muss ich aber auch mal eingreifen.
Der Auktionstext (und zusätzliche schriftliche Beschreibungen) ist Basis des geschlossenen Kaufvertrages, wenn Soll- und Ist-Zustand wirklich deutlich auseinander liegen, dann kann von einem gültigen Kaufvertrag keine Rede mehr sein. Eine Besichtigung ist sicher sinnvoll, aber keinesfalls zwingend, sonst könnte man ja gar nichts online kaufen.
Warum Ihr den armen Kerl hier als Idioten hinstellt, kann ich mir nicht erklären. Natürlich ist Misstrauen angebracht, aber ich hatte nicht den Eindruck, dass basti_es hier völlig naiv drangegangen ist, im Gegenteil hat er ja sehr wohl gewisse Mängel in der Preisklasse erwartet. Aber eben nicht mehr als beschrieben.
Wenn ich ein rotes Auto auf ebay kaufe und dann vor einem blauen stehe, muss ich das dann abnehmen, weil ich ja einen Kaufvertrag hab und Farbe Geschmackssache ist? Also bitte...
Und das mal an alle Parteien: Immer direkt mit Klage drohen ist eine unerträgliche Unsitte geworden. Hier haben sich beide geeinigt, dass es wohl ein Missverständnis war, fertig. So soll es sein. Und nicht danach auf Abnahme klagen und mit Betrugsvorwürfen kontern.
Ging mir zuletzt so. Nach tagelanger Funkstille nach Bestellung bei einem Onlinehändler (kein ebay) schicke ich eine weitere Mail, setze eine Frist bis zum nächsten Tag bis zu der ich zumindest einen Liefertermin genannt haben möchte, ansonsten würde ich stornieren (laut Fernabsatzrecht eh mein gutes Recht). Daraufhin bekomme ich (endlich) eine Antwort, in der der Händler mir mit Klage wegen Nötigung droht.
Geht's noch?
Lange Rede, kurzer Sinn: Wer Scheisse in sein Angebot schreibt oder wesentliche Mängel verschweigt, kann nicht auf Abnahme pochen, weil damit die Grundlage für den Kaufvertrag nicht mehr gegeben ist. Und wenn er's trotzdem tut, dann gibt es halt nur einen völlig blödsinnigen ebay-Prozess mehr, der unsere Justiz unnötig zumüllt...