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Alt 26.08.2006, 16:00   #1
derotsoH
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Zitat von RS744
Nein, Du meinst Gewährleistung. Der Unterschied zur Garantie ist, daß die Gewährleistung sich NUR auf den Zustand im Kaufzeitpunkt bezieht.

Da sie bei Kauf mit dem Auto vom Hof des Händlers gefahren ist, war der Motor da ja noch funktionstüchtig. Tritt hinterher ein Schaden auf, müßtest Du darlegen, daß es sich um einen sogenannten Sachmangel bereits im Kaufzeitpunkt handelt, der bloß erst später aufgetreten ist. Während des ersten halben Jahres nach Kauf greift beim Privatkäufer ggf. die Beweislastumkehr. Hier ist das halbe Jahr aber bereits abgelaufen, also hilft die Beweislastumkehr nicht.

Bliebe also nachzuweisen, daß der Motor bereits im Kaufzeitpunkt "eine Macke hatte". Was nur mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens gelingen dürfte (Ergebnis ungewiß, Kostenrisiko gewiß).

Unter welchen Bedingungen eine daneben bestehende Garantie gilt, ergibt sich aus den Garantiebedingungen, bei deren inhaltlicher Ausgestaltung der Garantiegeber frei ist. Hier hilft nur genaues Lesen der Bedingungen.

HTH
RS744

Danke, so eine Antwort wollte ich, meine Frage ist beantwortet
Vielen Dank und viele Grüße

Micha
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