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Alt 22.11.2002, 16:42   #7
B12
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Zitat:
werden in der STVO genante Teile eines Autos durch Teile ohne ABE / TÜV-Abnahme ersetzt erlischt die Betriebserlaubnis.
Das wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger.

Zitat:
Ein Eintrag durch den TÜV macht es weder legal, wenn es gegen das Gesetz ist, noch hindert dies die persönliche Haftung.
Stimmt. Die Zeit der "wilden" Eintragungen ist aber so ziemlich vorbei.
Auch TÜV-Mitarbeiter können in Regress genommen werden, seit dem sind die sehr vorsichtig geworden.

Zitat:
Die Versicherung haftet natürlich immer kann aber ziemlich empfindlich Regreß nehmen
Sag ich doch!

Zitat:
Ein Hersteller eines sog Nachrüstsatzes haftet genau wie der In Verkehrbringer innerhalb der EU...
Richtig. Aber nicht ein privater Verkäufen (EBAY).
Und nicht wenn ein Händler die Teile als Ersatzteil für ein mit Xenon ausgerüstetes Fahrzeug anbietet.

Zitat:
Die gemeine Verkehrskontrolle bleibt warscheinlich ohne schwerwiegende Folgen, aber habe mal eine Unfallbeteiligung mit Todesfolge oder Schwerverletzten.. dann wird es spaßig wenn auch noch das Auto " illegal modifiziert" ist.
Nur wenn die Modifikation ursächlich war.
Sonst kann nur die Versicherung etwas rumpöbeln....

Zitat:
Wenn der BMW E 38 einfach durch "Lampenwechsel" modifiziert werden kann ist ja alles klar
Eben nicht. Es braucht einen anderen Reflektor um auf den geprüften Serienstand zu kommen.
(Der ist nur gesteckt).
Mit Dremel & Co. geht es recht ordentlich - aber man riskiert das wieder auszubauen.


Zitat:
Ich würde jedem einen offiziellen Nachrüstsatz empfehlen.......
Welche Umsatzbeteiligung bekommst du dafür

Gruss
Daniel
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