Die Zusätze der alten Ziffer 33 sind nun zusammengefasst in der neuen Ziffer 22. So einfach ist das.
Und letztlich, @7erOlli, ist es so, das DU den Nachweis führen mußt, dass Abnahmen gem. §19ff StVZO erfolgt sind. Das betrifft Auspuffanlagen, Rad/Reifen-Kombinationen, Tieferlegungen und und und.
Wenn einer Cop Zweifel hat, bekommst Du nach wie vor ne Mängelkarte oder der Wagen wird stillgelegt. Denn auch vor Ort mußt DU den Nachweis führen, dass alles -wie es so schön heißt- ordnungsgemäß ist.
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