Eintragungspflichtig...
Jaaa, das klappt auf jeden Fall bei meinem Prüfer ( Institution KÜS )
Wie es bei Deinem termin aussieht, kann ich nicht sagen.
Hier ist es aber kein Problem, weil nach STVO nicht vorgeschrieben wird, mit welchem Leuchtmittel Du den NSW bestückst. Er muß nur im normalen Einstellungsverfahren korrigiert werden. Und das wars.
Ich laß es eintragen, genauso wie die Standlichtringe vom E39.
Kein Problem hier in Bottrop
Gruß Karsten
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Schön das es Ihn gibt
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