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Alt 13.07.2005, 16:48   #27
John McClane
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Zitat von don_franco
Buenas John McClane,

auch hier hake ich ungern nach, insbesondere bei einem Rechtsvertreter.

Einen Verdacht des Betruges zu äußern ist absolut ok und rechtens, allerdings muss er dann auch als Verdacht indiziert sein. Genau deswegen sollte man doch immer bei Strafanträgen den Passus: ....Verdacht auf..... verwenden wenn man eine Person oder Firma ins Visier nimmt. Selbst bei Strafanträgen gegen Unbekannt kann solch Winzigkeit mitunter zum Bummerang werden.

Ich weiß, hört sich nach Wortklauberei an, aber so ist das nun mal.

Die Formulierung: Betrügerei hat einen Namen, äußert keinen Verdacht mehr, sondern bezichtigt die Fa. ATU des Betruges. Die "könnten" rechtlich gesehen sofort Strafantrag zumindest ein Verfügung und Abmahnung heraus pinseln lassen.

Stünde da: ATU = Betrugsversuch ??

läse sich das schon rechtskonformer

scheiss drauf: Fakt ist und bleibt: ATU ist das allerallerallerallerallerletzte, nicht mal zum Reifenwechseln taugen sie. Dann schon lieber Viborg.
Da gebe ich Dir recht. Ich bezog das eher auf die diversen Postings als auf die Überschrift.
Ich denke, dass das mit der "Betrügerei" in der Überschrift eher Resultat der Unzufriedenheit und subjektiver Eindruck des Threadopeners gleichermassen darstellt.

Fakt ist, dass bei ATU bis auf wenige Ausnahmen nur Handlampen und Schiffschaukelbremser arbeiten, so meine Erfahrung.
Aus erster Hand weiß ich, dass bei ATU tatsächlich in der Regel die eingestellt werden, die sonst kein Fachbetrieb will.
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