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Alt 13.07.2005, 12:32   #25
don_franco
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Buenas John McClane,

auch hier hake ich ungern nach, insbesondere bei einem Rechtsvertreter.

Einen Verdacht des Betruges zu äußern ist absolut ok und rechtens, allerdings muss er dann auch als Verdacht indiziert sein. Genau deswegen sollte man doch immer bei Strafanträgen den Passus: ....Verdacht auf..... verwenden wenn man eine Person oder Firma ins Visier nimmt. Selbst bei Strafanträgen gegen Unbekannt kann solch Winzigkeit mitunter zum Bummerang werden.

Ich weiß, hört sich nach Wortklauberei an, aber so ist das nun mal.

Die Formulierung: Betrügerei hat einen Namen, äußert keinen Verdacht mehr, sondern bezichtigt die Fa. ATU des Betruges. Die "könnten" rechtlich gesehen sofort Strafantrag zumindest ein Verfügung und Abmahnung heraus pinseln lassen.

Stünde da: ATU = Betrugsversuch ??

läse sich das schon rechtskonformer

scheiss drauf: Fakt ist und bleibt: ATU ist das allerallerallerallerallerletzte, nicht mal zum Reifenwechseln taugen sie. Dann schon lieber Viborg.



Zitat:
Zitat von John McClane
Man darf auch nicht vergessen, dass nur die dort arbeiten, die sonst keiner mehr will !
Ich habe auch meine ganz persönlichen Erfahrungen mit ATU und kann nur JEDEM anraten, dort keinerlei Reparaturen durchführen zu lassen!
@don_franco: Man darf jederzeit und allgemein seine Meinung äußern. Zudem steht der Verdacht des Betruges hier sehr wohl im Raum, wenn man den § 263 StGB kennt .
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