Buenas,
also wenn man so die Beschreibung liest, hmmmm.
Er hat den Wagen also ...."in Zahlung genommen"... ?? Sieht man auf das Bild, scheint es ein Autohändler zu sein. hmmmmm
Ausschluß von allen Gewährleistungen ?? hmmmmm
Bei einem gewerblich in Zahlung genommenen Wagen ?? hmmmmm
Ich las gestern in einer dt. Zeitschrift etwas über die Pflicht von Autohändlern Fahrzeuge als gewerbetreibende Profis unter Augenschein zu nehmen, Verkäuferdaten abzugleichen usw usw. Da ging es in dem Artikel plus Gerichtsurteil um Unfallfreiheit. Kann ich bei Interesse gerne einmal online stellen.
Ich denke da macht es sich jemand seeehr einfach
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