Heissen Danke erstmal!
Hab dazu noch dies gefunden:
Rechtslage bei älteren Fahrzeugen schwierig
Bei Fahrzeugen, die älter als zwei Jahre sind, gilt bis zu zehn Jahre lang das so genannte Produkthaftungsrecht. Dadurch ist der Hersteller gezwungen, für alle Schäden zu haften, die durch ein fehlerhaftes Fahrzeug verursacht werden, nicht aber für die Schäden oder den Mangel am Fahrzeug selbst. Wollen Sie wissen, welche Mängel bei Ihrem Fahrzeug schon aufgetreten sind, können Sie sich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erkundigen. Denn durch das so genannte Produktsicherungsgesetz sind die Autohersteller verpflichtet, dort alle sicherheitsrelevanten Mängel zu melden.
Wenn ich das recht verstehe,muss ich erst´n Abflug machen,dann kann ich
den Hersteller für seine Schlamperei haftbar machen ?
Wehret den Anfängen,kann ich dazu nur sagen !
Und wer hat den Link nach Flensburg ?
(Nicht den zu Beate U.*g*)
Tschö,
Antalya
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