Zitat:
Zitat von Matthias_H2
Ist das wirklich so?
Stehe nämlich vor dem Problem, dass ich ein Importfahrzeug zulassen muss, bei dem die Zulassungsstelle einen VIN-Abgleich haben will, bevor das Auto zugelassen werden kann. Die Zulassungsstelle kann diesen Abgleich selbst bei der Zulassung vornehmen, dazu muss ich aber das nicht zugelassene Fahrzeug, für das es auch noch keine Kennzeichen oder Papiere gibt, bei der Zulassungsstelle vorführen.
Wenn ich mit der EVB zur Zulassungsstelle fahren darf, ist alles viel einfacher.
Viele Grüße
Matthias
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Dafür benötigst du dann Überführungskennzeichen, es sei denn, Die wurden bereits Kennzeichen zugeteilt- was hier nicht der Fall sein dürfte.
Die Versicherung verrechnet in aller Rwgel die Kosten für die Versicherung eines 04er Kennzeichens.