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Alt 20.05.2025, 10:19   #2
Movie222
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Zitat:
Zitat von nik_527 Beitrag anzeigen
Eine vorherige Dichtheitsprüfung können sie wohl nicht durchführen.
Gemäß der F-Gase Verordnung besteht die gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen.
Ohne bestandene Dichtheitsprüfung darf nicht befüllt werden


Wie soll das denen ihrer Meinung ablaufen ?

400€ zahlen, eine Woche später Anlage leer, über 2 Tonnen CO2-Äquivalent freigesetzt, und dann wieder hin ?

Mein Vorgehen wäre:
1. mit "ebay Gas" befüllen und schauen ob sie läuft.
2. Eine Woche warten, wenn sie immer noch läuft, Anlage entleeren* und zu einem Kälteladen fahren, der sein Handwerk versteht, und die Anlage vorschriftsmäßig befüllen lassen.

* Das ebay Gas ist meines Wissens nach brennbar - Vorsicht
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