@fuffi_lwl
So sehe ich das eigentlich auch. Zwei verschiedene TÜVer leider so gar nicht. Ich habe nun erst mal den kurzen Weg genommen und das Fahrzeug entgegen der Erwartungen der Zulassungsstelle, erst mal abgemeldet und mir mein Kennzeichen für ein Jahr gesichert. Auf die Zulassungsstelle kommt jetzt auch ein Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Nötigung zu. Der TÜV will für die Prüfung nach §21 satte 450 bis 500 Euro haben. Da fehlt mir jede Einsicht. Das zahlt entweder der, der meinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen hat oder ein Gericht macht das alles wieder rückgängig.
Unabhänig davon werde ich bei DEKRA, KBA, TÜV-Süd und TÜV-Nord eine verbindliche Anfrage stellen, wie sich das mit den ECE-Typgenehmigungen und §21 StVZOverhält. Und zusätzlich bei Hella so wie Nolden Cars & Concepts Bauartgenehmigungen für deren LED-Universalscheinwerfer anfragen.
Das mit den Veränderungen sehe ich allerdings etwas anders. Diese Bauartprüfungen basieren lediglich auf Geometrie, Einbaupositionen so wie photometrischen Anforderungen. Für die Frontblinker unserer E32, welche nach
Regelung 50 UNECE der Kategorie 11a entsprechen, muss lediglich eine Mindestleuchtstärke von 175 Candela aufweisen. Das ist auch die sich ergebende Lichtfläche berechnet ungefähr das Licht von 1,5 Kerzen. Mal zum Vergleich, ein iPhone 14 hat eine Lichtstärke von 1200 Canela und würde damit die zulässige Lichtstärke der Blinker um 400 Candela überschreiten, die liegt nämlich bei 800 cd/m².
An der Bauart ist also nichts verändert. Dazu müsste ich die Winkel ändern, die Lichtfläche ändern, die Einbauposition ändern usw. Nichts davon wurde getan. Die Lichtfarbe ergibt sich aus der Wattzahl des Leuchtmittels. Und genau das wird auch bei der Bauartgenehmigung geprüft. Auch daran gibt es keinerlei Veränderungen. Es ist im Grunde kaum möglich irgendwas zu verändern.
Für Erlöschung der Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 wäre also eine Gefährdung nötig. Wie will man das Begründen?! Zudem ist per Gesetz stets das mildere Mittel anzuwenden, heißt Mängelkarte oder gar nur eine Verwarnung.
Mal als Beispiel, meine geänderten Fernscheinwerfer sind in ihrer Bauart auch nicht verändert, obwohl ich die Standlichtringe entfernt habe. Das liegt daran, dass die Prüfung dabei für zwei seperate Lichteinheiten gemacht wird. Einmal für den Fernscheinwerfer und zum zweiten für das Standlicht. Entsprechend sind da auch zwei Nummern auf dem Glas. Da ich nur das Standlicht entfernt habe, ist die Bauart des Fernscheinwerfers gänzlich unberührt.
Dass die Bauartgenehigung automatisch erlischt sobald man das Glas entfernt, dürfte gefährliches Halbwissen sein, was so allgemein zirkuliert. Letztlich gibt es diese Gläser zum Beispiel im Original auch als Ersatz.
Ich kämpfe da jetzt bis zum bitteren Ende.
@Scheitig
Eben. Das fängt schon mit den Leuchtmitteln an, die man in jedem Baumarkt kaufen kann. Die müssten dann ja auch die Bauartgenehmigungen dazu geben. Völlig absurd das Ganze. Ich werde hier aber weiter berichten. Dürfte allerdings ein paar Monate dauern. Als ich meine schwarzen Aufkleber auf dem Eurofeld verteidigt habe, erfolgreich nebenbei, hat es ca. ein dreiviertel Jahr gedauert.
@helmut e30
Leider nein. Das habe ich das erste mal versucht, da hieß es nur lapidar falsche Farbe. TÜVer sind aber keine Juristen und werden aber für alles in die Pflicht genommen. Das die wenig Interesse an Veränderungen zeigen, haben wir letztlich so übereifrigen Polizisten zu verdanken, die sich offensichtlich in einer Zeit um 1933 wohler fühlen würden als in einem Rechtsstaat.^^
Was allerdings unverändert ist, sind die Lichter vorn und hinten. Und genau dafür wollten jetzt zwei verschieden TÜVer die Bauartgenehmigung sehen. Totaler Mumpits denke ich. Aber gut, man wird sehen.
@Erich
Allem Anschein nach hat die Coronaimpfung auch in Japan massiven Schaden angerichtet.^^ Ich habe jedenfalls den Eindruck, das seit dieser Zeit die Leute immer blöder werden.
Die Angelegenheit mit dem US-Standlicht ist mir aber durchaus vertraut. Habe ich bei meinem Fiero nicht anders gemacht.
