Zitat:
Zitat von Markus525iT
Das ist die ganz normale Gewährleistung wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Das ist exakt der Ablauf bei einem Gewährleistungsfall.
Einzig das Thema Selbsteinbau ist gesetzlich nicht sauber formuliert. Der Tenor geht aber klar in die Richtung dass dadurch keine Gewährleistungsansprüche verletzt werden.
Markus
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Darüber kann man mit dem Händler immer streiten. Ich als Kunde muss nur den Fachgerechten Einbau nachweisen. Wie das geschehen kann, sei mal dahingestellt.
Wie schon gesagt, könnte ein KFZ Meister bei Selbsteinbau den entsprechenden "fachgerechten" Einbau sicherlich mit einer Kopie seines Meisterbriefs nachweisen. Selbst vor Gericht hätte das ganz sicher Bestand.
Man muss auch den Unterschied sehen, daß es gewisse Teile gibt die man auch als Laie austauschen kann. Ein BMW Logo auf der Motorhaube kann ich ja auch selber tauschen und muss nicht zwangsweise in die Werkstatt machen. Wenn sich dann die Beschichtung nach ein paar Monaten auflöst ist es ja ein Mangel in der Beschaffenheit des Artikels. In diesem Fall reklamiere ich das Teil und der Händler tauscht es dann komplett aus.
Aber die Ersatzteile sind ja meist mit einem Datumsstempel versehen und wenn ein Magnetventil (wie hier in diesem Fall) nicht mehr funktioniert, dann gilt mindestens die Gewährleistung auf das Teil. Das Magnetventil regelt ja nicht mehr, so daß es eigentlich im Innenleben defekt sein muss.
Im Computerbereich gibt es auch per Definition ein gewisses Kontingent an "Kunden Tauschbaren" Teilen. Einige Hersteller schicken dann nur das Ersatzteil wenn es auch der Kunde selber austauschen kann ohne das Studiert zu haben oder Techniker zu sein.