Zitat:
Zitat von Olli
Naja, so eine gehörte (Falsch)Aussage eines TÜV-Prüfers entbindet Dich aber später nicht vom Bußgeld. Selbst eine verschriftliche Falschaussage entbindet u.U. nicht.
Bei mir hat es immer so am besten geklappt:
Karre zum örtliche BMW-Partner und um Abnahme bitten. Die regeln das dann schon, wenn man nicht gerade erstmals als Neukunde dort auftaucht.
Olli
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Olli das hast du jetzt falsch interpretiert, das war eher darauf gemünzt das die da keine Lust zu hatten das Einzutragen, bzw. sich querstellen würden. Somit gings zur nächsten TÜV Station.
