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Alt 19.03.2015, 20:19   #8
boxerheinz
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Zitat von presswurst Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort. So mache ich es steuerlich auch, allerdings weiss ich nicht, wo die Verhältnisgrenze ist und wer sie festlegt bzw. wie dehnbar diese ist. Die Umsatzsteuer muss ich ja beim Verkauf auch abführen.

Kann einem der Zwischenverkauf, z. B. an meine Frau, nicht im Ernstfall als "böse Absicht" unterstellt werden.

Mir ist es wichtig, dass der Verkauf sauber und wasserdicht ist. Ich hatte es schon mal mit einem Irren als Käufer zu tun, das ist nicht lustig.
Warum fragst Du keinen Steuerberater.Die sind mit allen Wasser gewaschen.
boxerheinz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten