Zitat:
Zitat von The Stig
Quark...der kann doch gerne die SB aus eigener Tasche bezahlen...
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Zitat von Lexmaul
Da informier Dich mal besser, bevor Du so mit Quark herumschmeisst, was eine SB bedeutet 
Die Werkstatt macht sich schlichtweg strafbar...
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Zitat:
Zitat von The Stig
Was ein Blödsinn. Der Autoglaser kann mir doch geben was er will....hat er halt weniger Gewinn.
Die SB hat damit rein gar nichts zu tun.
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Tja Axel,
um das Thema noch mal aufzugreifen und Dein Problembewußtsein zu schärfen:
AG KÖLN Urt. v. 03.04.2013 523 DS 77/13
Versicherungsbetrug bei Reparaturnachlass in Höhe der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung
Leitsatz
Gewährt eine Werkstatt ihrem Kunden einen Rabatt auf die Reparaturkosten in Höhe der für die Kaskoversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung und verschweigt sie dies gegenüber der Versicherung bei der Abrechnung des Schadens, ist der Betrugstatbestand erfüllt
Aus den Gründen:
... Die Kundin zahlte die gemäß dem Versicherungsvertrag mit der Kfz-Versicherung bestehende Selbstbeteiligung i.H.v. 150 € nicht an den Angeschuldigten, da er ihr die Zahlung, wie von vornherein vereinbart, ausdrücklich erließ. Die Forderung der Kundin gegen deren Kfz-Versicherung liess sich der Angeschuldigte durch diese abtreten, um unmittelbar selbst mit der Versicherung die Reparaturkosten abzurechnen. Bei dieser Abrechnung reichte er unter dem 27.12.10 die Abtretungserklärung und die Schadensmeldung ein, in denen er jeweils die Selbstbeteiligung von 150 € bewusst wahrheitswidrig als vom Versicherungsnehmer gezahlt auswies ...