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Alt 14.05.2014, 15:53   #12
Claus
State of Independence
 
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden! Falls eine Nachvorführung, beispielsweise wegen zusätzlicher "EM" - erheblicher Mängel, verlangt wird, sind auch die GM abzustellen!
Warum kann in Deutschland nicht ein einziges Mal etwas klar und deutlich geregelt sein? Die Umweltplaketten-Geschichte ist es definitiv nicht.

Wenn der TÜV meckern würde, würde ich das Ding an Ort und Stelle einfach abkratzen und dann hat es sich was mit geringem Mangel, denn ich MUSS keine Umweltplakette im Auto haben! Noch sind schätzungsweise 99% aller Straßen in diesem Land auch ohne Umweltplakette legal befahrbar.

Es ist mir völlig unverständlich, warum so etwas in die TÜV-Prüfung mit einbezogen wird! Aber damit setzt sich ja nur die leidliche Umweltzonen-Geschichte, die vielerorts an Willkür grenzt und an Schwachsinn nicht zu überbieten ist, nur lückenlos fort. Gelernt wurde in den vergangenen Jahren offenbar nichts...

Auch nicht, dass diese Umweltzonen völlig wirkungslos sind!

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Lichtecht und quasi dauerhaltbar gibt es überhaupt keinen Stift, der die Vorgaben erfüllen könnte. Frag mal Fa. Edding...
Ich weiß das, Du weißt das, warum weiß es der Gesetzgeber nicht? Rest siehe meine Ausführungen weiter oben.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

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