Zitat:
	
	
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					Zitat von Patrick  also, zur Aufklärung.Ein Neuwagen oder Vorführer wird als NLG Kalkuliert ( neue Leasing Generation ).
 D.h, dass wenn der Kunde anschließend bei einem anderen Händler wieder einen NW oder VFW least, muss dieser Händler ( vorausgesetzt der ehemals ausliefernde Händler will den Wagen nicht zurück nehmen ), den Altwagen zurücknehmen.
 
 Beim Dienstwagen gibt es diese Regelung nicht.
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 Thx, das war auch mein Verständnis - und exakt das, was ich wissen wollte und gemeint hatte. 
 
Schade eigentlich...