also, zur Aufklärung.
Ein Neuwagen oder Vorführer wird als NLG Kalkuliert ( neue Leasing Generation ).
D.h, dass wenn der Kunde anschließend bei einem anderen Händler wieder einen NW oder VFW least, muss dieser Händler ( vorausgesetzt der ehemals ausliefernde Händler will den Wagen nicht zurück nehmen ), den Altwagen zurücknehmen.
Beim Dienstwagen gibt es diese Regelung nicht.
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