Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.01.2014, 22:22   #2
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Zitat:
Zitat von Haschra Beitrag anzeigen
Laut StVZO an PKWs eindeutig verboten.

M f G

Magst du mir denn mal den Paragraph nennen? Vielleicht habe ich es auch mißverstanden

Ich interpretiere den $51a nämlich anders:

Zitat:
(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.
Gruß
Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten