Zitat:
Zitat von Maschkow
Nur wenn ein Loch oder Riss im Glas ist. Denk ich mal...sonst würde ja jeder gleich hinrennen...solange das Licht noch gut ist wird sich da wohl kaum eine Versicherung breitschlagen lassen wenns bei den kleinen einschlägen bleibt.
|
In der Teilkasko ist Glasbruch versichert (Plastik ist dem Glas gleichgesetzt) unabhängig ob das Licht funktioniert oder nicht. Ein Kratzer oder Steinschlag ohne Rissbildung wird nicht reichen.
Versicherer sind bei Glas relativ entspannt, Hauptsache man meldet nicht gleich beide Scheinwerfer, da werden die Versicherer etwas stutzig und könnten evtl. bei vorhandener Selbstbeteiligung in der TK diese zwei mal in Abzug bringen.
LG
Alex