Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.04.2013, 10:40   #4
ratbaron
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
Standard

Zitat:
Zitat von m30 freak Beitrag anzeigen
wenn du schon solche geistreichen tips auf lager hast,dann erklär mir mal warum jeder dulli bmw laden dir über die vin deine fahrzeugausstattung raussuchen kann.

und glaubst du im ernst mit einem halben edc fahrwerk und mit 2 niveau dämpfern entstehen im zweifel bei einem gutachter keine fragen ja?

is mir auch vollkommen wurst,wie es oben schon erwähnt wurde ist dies ein hinweis der vollständigkeit halber.

und das thema abe be naja egal haarspalterei.

das fahrzeug hat eine betriebserlaubnis,ob allgemein oder nicht spielt bei einer technischen änderung die nicht eingetragen ist keine rolle.
aber das wird dir bei gelegenheit ein richtiger tüver schon beibringen können.

ist immer wieder schön wie manche leutz hier mit halbseidenem wissen andere angehen.

und mir hat man mal nach einem unglücklich gewähltem fred mit 20 zoll respektlosigkeit vorgeworfen.

egal egal.

als kurzes beispiel noch:

vor 2 wochen beim tüv nachgehakt betreffend kunifer bremsleitungen.


aussage des tüv nord beamten:

die geänderte bremsleitung entspricht nicht der art des originalteils,somit erlischt die( vorsicht) "be" es sei denn man bringt ein fahrzeugspezifisches teilegutachten für diese leitungen mit.dann eintragung und alles gut.

aber das is warscheinlich auch humbug,da ja die bremsleitung nicht im original extra eingetragen ist stimmts?


mfg harald

Hi bitte nicht falsch verstehen !
Ich hatte eigentlich schon geschrieben, das gesamte Fahrwerk und vor Allem mit E32 Teilen und nicht irgendwelche auch passende E34 usw.

CuNiFer Leitung oder z.B. ein Bilstein Fahrwerk ist tendentiell schon wieder was anderes. Alles was es bei BMW ab Werk als Sonderausstattung gab kann man normalerweise problemlos umruesten (KOMPLETT) ohne dass es einer Eintragung bedarf. Ist sozusagen schon vorgenehmigt. Ist ja ab Werk auch nirgends vermerkt.

Wenn man aber mag, kann man aber natuerlich noch vom Tuev begutachten oder eintragen lassen, wird sicher nix schaden wenn es im Zweifelsfall eingetragen ist und kostet ja nicht die Welt.

Und zurueck zur Frage vom TE.
Wenn du umruesten magst, JA es geht, Achsstumpf usw. hinten ist gleich also plug+play.
vorne musst du (logischerweise) das ganze Federbein tauschen.
ratbaron ist offline   Antwort Mit Zitat antworten