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Alt 28.11.2011, 09:10   #3
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Franz577 Beitrag anzeigen
Nein, die Polizei hab ich in diesem Fall nicht verständigt.
Warum auch?
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Man kann es auch übertreiben...
An eurer Stelle würde ich mich richtig informieren. In einigen Bundesländern besteht, neben der moralischen Verpflichtung, auch eine gesetzliche Verpflichtung, einen Wildunfall zu melden. Wer dies nicht tut, muss mit einer Geldstrafe rechnen (soweit die Polizei Kenntnis erlangt).

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Meldepflicht - Die Informationsseite rund um das Thema Wildunfall, Prävention, Schadenabwicklung
(Anmerkung: EURE Bundesländer sind explizit aufgeführt.)

Jedes (Wild-)Tier wird sich nach einem Unfall geschockt, angetrieben von Reflex/Instinkt, in den Wald flüchten, wenn es noch laufen kann. So kommt es häufig vor, dass angefahrene Tiere einige Zeit nach dem Unfall an inneren Verletzungen erliegen. Gebrochene Knochen wachsen falsch zusammen.

Ich habe eine Hauskatze angefahren, die offensichtlich eine Hinterlauflähmung sowie innere Blutungen (Auge bluthinterlaufen) erlitt - und keiner fühlte sich verantwortlich! Polizei verwies auf Ordnungsamt, Ordnungsamt auf Feuerwehr, Feuerwehr auf Tiernotruf - und die gingen gar nicht erst ans Telefon.. (In NRW übrigens keine gesetzliche Meldepflicht. )

Aber ich sehe das genau wie ihr: Solange das Tier noch weglaufen kann, besteht keine Pflicht, sich darum zu scheren..
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Geändert von E66-Fan (28.11.2011 um 09:16 Uhr).
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