Zitat:
Zitat von Der Fürst MUC
Ja und nein, geringe Mängel bedeuten in erster Linie mal nur, dass sie für die Erteilung der Plakette nur geringen Einfluss haben, weil nicht zwingend sicherheitsrelevant (ich weiß, mein neues Lieblingswort  ). Und manche geringen Mängel sind sehr aufwandsintensiv, poröse Gummis in der Aufhängung z.B. Teile kosten fast nichts, aber du must halt alles auseinanderbauen, wenn du das nicht selbst kannst, geht das eventuell bös ins Geld.
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Wobei wir abschließend nicht vergessen wollen, dass auch die geringen Mängel unverzüglich und vollständig beseitigt werden müssen, dazu ist der Halter verpflichtet! Der Prüfer
kann die Plakette zuteilen (und tut es in der Regel), wenn dieses ohne Nachprüfung zu erwarten ist. Einen Anspruch hat man allerdings nicht darauf.
Gruß
Mark