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Alt 31.07.2011, 15:45   #527
DaMay
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Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Nein, kann man nicht. Es wird "unter den Teppich" gekehrt.

Plastisch ausgedrückt: Jemand bringt einen um und überfährt auf der Flucht eine rote Ampel und wird zu schnell geblitzt. Die Verkehrsgeschichte wird dann "unter den Teppich" gekehrt und die Anklage erfolgt dann nur wegen Mord bzw. Totschlags. Es gibt in D kein "Abarbeiten" abgestufter Taten. Ähnlich gelagerte Straftaten werden zusammengefasst, die Juristen sprechen dann von "in Tateinheit ...".

PS: Zivilrechtliche Ansprüche sind davon nicht betroffen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider sehr ärgerlich in diesem Zusammenhang...ich finds trotzdem klasse und lobenswert, wie hartnäckig Joachim geblieben ist. Hut ab
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