Zitat:
Zitat von DaMay
Jetzt, wo er wieder frei ist, kann man da noch einmal beim Staatsanwalt anklopfen und fragen, ob er sich dieser Geschichte annimmt? Oder ist dieses Anliegen inzwischen "verjährt" oder "untern Teppich gekehrt" ?
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Nein, kann man nicht. Es wird "unter den Teppich" gekehrt.
Plastisch ausgedrückt: Jemand bringt einen um und überfährt auf der Flucht eine rote Ampel und wird zu schnell geblitzt. Die Verkehrsgeschichte wird dann "unter den Teppich" gekehrt und die Anklage erfolgt dann nur wegen Mord bzw. Totschlags. Es gibt in D kein "Abarbeiten" abgestufter Taten. Ähnlich gelagerte Straftaten werden zusammengefasst, die Juristen sprechen dann von "in Tateinheit ...".
PS: Zivilrechtliche Ansprüche sind davon nicht betroffen.