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Alt 02.02.2011, 16:30   #1
AngelIce
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Nun ... Ein Reifenstecher, der vom Eigner des dazu gehörenden Fahrzeugs auf frischer Tat betroffen wurde, wird bei einigermaßen geschicktem Vorgehen durchaus ein Schmerzensgeld von € 3.000,00 für die infolge seines schändlichen Tuns erlittene Unbill, oder anders ausgedrückt vorübergehend spürbar regressive körperliche Unversehrtheit nach kurzem, wenn auch mehr als nur eintägigem stationären Krankenhausaufenthalt, gegen seinen Peiniger geltend machen können .
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.)
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