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Alt 12.10.2010, 13:01   #595
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Franz577 Beitrag anzeigen
Und genau hier ist die große Schwachstelle in unserer Gesetzgebung.
die Gesetzgebung kann hier nicht mehr viel tun -es sei denn, die Allgemeinheit würde zur Begleichung herangezogen, was natürlich nicht funktionieren kann.

Zitat:
Könnten die Geschädigten besser darauf hoffen, daß sie auf ihrem Schaden nicht sitzenbleiben, dann wäre die Versuchung zu solchen Gewaltorgien bzw. zur "Selbsthilfe" auch nicht so groß.
Hier würde wohl einzig vorbeugen können, wenn man gewiss sein könnte, dass die Täter erwischt würden. Wenn man sie aber nicht selbst erwischt und festsetzt, tendiert die Wahrscheinlichkeit gegen Null.

Zitat:
Das Gesetz sollte einfach vorsehen, daß jemand, der anderen vorsätzlich einen materiellen Schaden zufügt, dann alles aber auch wirklich alles was er hat zu Geld machen muß, um diesen Schaden wieder zu begleichen.
Leben lassen sollte man ihn aber schon noch. Alles, was darüber hinausgeht, wird ihm aber heute schon nicht mehr gelassen, soweit es zur Begleichung sinnvoll ist.

Zitat:
Und nicht nur er, sondern auch seine Eltern, Großeltern ect.
Also einfach alle geradlinig Verwandten. Und wenn sie alles verkaufen müßten, scheißegal! Denn die haben diese Typen in die Welt gesetzt
Upps... hier muss ich Dich mal bremsen: Sippenhaft haben wir hinter uns, und das aus gutem Grund. Eine Schuld sollte schon vorliegen, wenn man jemanden zur Rechenschaft ziehen will.

Zitat:
Und jemandem alles wegnehmen, was er hat, finde ich noch viel härter als verdroschen zu werden.
Daran glaube ich nicht.

Zitat:
Naja, also wir wollen doch nicht das Mittelalter wiederbeleben, oder?
Eben.

Zitat:
Aber wenn dir so eine Gesetzgebung gefällt, dann dürften dir wohl auch die Gesetze in Singapur gefallen (Prügelstrafe, jedoch vom Staat ausgeführt) oder die Scharia des Islam (Auge um Auge).
Singapur kenne ich nicht, mir ist nur im Gedächtnis, dass da nach unseren Maßstäben unangemessen harte, drakonische Strafen drin sind. Bei der Scharia handelt es sich nicht wirklich um Gesetze nach unserem Verständnis, sondern eher um eine Art Anleitung zur Willkürjustiz. Auch wird dieses "Auge um Auge, Zahn um Zahn" von der Bibel grundsätzlich anders verstanden als vom Koran: in der Bibel ist es eine Beschränkung, die der Befriedung dienen soll: man soll höchstens ein Auge fordern für ein Auge, höchstens einen Zahn für einen Zahn -der Koran fordert mindestens ein Auge, mindestens einen Zahn, und dient damit nur der Befriedigung einer Seite. Das ist einer der Punkte, warum aus christlicher Sicht (die auch nicht wirklich friedfertig ist) der Islam als aggressiv angesehen wird. Aber Gott sei Dank bin ich Atheist...

Zitat:
Da darf doch jetzt dann demnächst auch dieses Säureopfer dem Täter eine Säure in die Augen träufeln, damit dieser auch erblindet.
Bei bleibenden Schäden sollte jede Rache ihre Grenze längst gefunden haben, das geht in jedem Fall viel zu weit. Da wären wir sonst eins-fix-drei wieder bei der Todesstrafe.

Zitat:
Und den direkten Opfern oder deren Angehörigen gestehe ich dies auch zu, aber sicher keinen unbeteiligten und nicht direkt betroffenen Dritten.
Natürlich, sonst hätte es wenig Sinn.

Zitat:
Aber du müßtest dann auch sicherstellen, daß der Typ, der dich verprügelt hat und den du jetzt verprügeln darfst, genau die gleichen Verletzungen erleidet wie du.
Höchstens, s.o. ...

Zitat:
Sonst wäre es ja ungerecht.
Das muss ja nicht alles gewesen sein. So eine Prügelstrafe sollte dem Prügelnden nur verdeutlichen, was er seinen Opfern angetan hat, und das auf möglichst direkte Art. Er soll merken, dass er den Schmerzen nicht ausweichen kann, soll die Demütigung empfinden. Dabei hoffe ich auf einen Lerneffekt.

Zitat:
Und die vergewaltigte Frau darf ihren Peiniger unter polizeilicher Aufsicht dann auch vergewaltigen, ohne daß er sich dagegen wehren darf.
Es muss nicht exakt derselbe Vorgang sein, zumal wenn er physisch nicht möglich ist. Davon abgesehen ist Vergewaltigung in erster Linie Gewalt, versehen mit einer sexuellen Komponente. Das könnte man in erster Näherung vielleicht so lösen: der Vergewaltiger wird -gern vor Publikum- nackt hingehängt (festgehalten), während die Verwewaltigte (oder Vertreter) ein paar satte Ohrfeigen und zum krönenden Abschluss einen kräftigen Tritt ins Gemächt verpasst -das sollte es dann aber auch gewesen sein, den Rest der Strafe sollte er dann absitzen.

Zitat:
Dafür bleibt ihm die Gefängnisstrafe erspart.
Nix is'!

Zitat:
Du siehst, so ganz ausgereift ist dieses Modell wohl noch nicht, oder?
Ausgereift habe ich es auch nie genannt, das würde ich mir als juristischer Amateur nie anmaßen. Es ist nur eine Idee, eine Vorstellung, wie es funktionieren könnte.

Zitat:
Und ich muß ehrlich sagen, ich sehe einen Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder lieber jahrzehntelang im Knast schmoren (wo das Leben für ihn sicher auch nicht besonders schön ist), als daß ihn einer tötet und er dann einfach weg ist.
Nun, man sollte bei solchen Reizthemen immer darauf achten, was das denn nun wirklich ist: es ist Gewalt, mit einer besonderen Komponente. Diese Komponente mag den Strafrahmen erhöhen oder mindern, aber die Größenordnung sollte man dabei nicht überschreiten. Wenn ein Täter (und das trifft durchaus nicht nur auf Gewalt zu) anschließend noch immer eine Gefahr darstellt, wäre die Sicherungsverwahrung ein ausbaufähiges Instrument, das viel intensiver genutzt werden sollte.

Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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