Hallo!
Seit dem Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) am 1.3.2007 kann das rote 07-Kennzeichen nur noch für mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge vergeben werden.
Jüngere Fahrzeuge, denen bis zum 28.2.2007 ein rotes Kennzeichen zugeteilt war, genießen jedenfalls dann Bestandsschutz, wenn sie bei demselben Halter bleiben und der Halter im Bezirk der Zulassungsstelle bleibt.
Ob und inwieweit darüber hinaus Bestandsschutz besteht, scheint gesetzlich nicht eindeutig geregelt zu sein, so daß dies möglicherweise von Bundesland zu Bundesland (evtl. sogar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle) unterschiedlich gehandhabt wird:
Zitat:
Bestandsschutz Rote 07 - Hamburg zieht nur um!
Mittwoch, 6. Februar 2008
Letzte Aktualisierung Mittwoch, 6. Februar 2008
Nun haben wir auch eine Stellungnahme der Hansestadt Hamburg zum Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen für
Fahrzeuge mit einem Alter von unter 30 Jahren vorliegen.
Während sich zahlreiche Bundesländer großzügig zeigen und einen Bestandsschutz sowohl bei Umzug als auch bei
Eigentumsübergang des Fahrzeuges - wie Verkauf, Schenkung, oder Erbschaft einräumen, vertritt Hamburg eine harte
Linie.
Der Bestandsschutz gilt hier nur für den Fall des Umzugs, bzw. Zuzugs nach Hamburg. Bei Eigentumswechsel entfällt der
Bestandsschutz nach hanseatischer Lesart.
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http://www.jaguar-association.de/cms...tz_Rote_07.pdf
Zitat:
Bestandsschutz Rote 07 - Bayern macht Rückzieher
Künftig soll bei Verkauf eines Fahrzeuges unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen in Bayern kein Bestandsschutz für den Käufer mehr gelten.
Weiterhin erhalten bleibt der Bestandsschutz in den Fällen von Umzug, Schenkung und im Erbfall.
Bayern begründet dies mit der hohen Zahl von beantragten Roten 07-Kennzeichen für Fahrzeuge unter 30 Jahren kurz vor Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Diese Anträge sollen teilweise nur erfolgt sein, um bei Verkauf des Fahrzeuges einen höheren Erlös zu erzielen und nicht um die Youngtimer im Rahmen des eigentlichen Zweckes des Roten 07-Kennzeichens zu bewegen.
Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter kann nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht unterstützt werden.
Der DEUVET wird die Problematik zeitnah bei anstehenden Gesprächen erörtern
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DEUVET - Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
Also am besten bei der eigenen Zulassungsstelle nachfragen, wenn man beabsichtigt, ein noch nicht 30 Jahre altes Auto mit roter Nummer zu erwerben.
Viele Grüße
e23 Fan