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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elektrik xenon naxhrüsten ...hat einer von Euch


ab1966
11.08.2005, 13:56
das schon einmal gemacht und war anschl. beim Tüv? Nicht zur Abnahme, nein weil der Wagen einfach Tüvfällig war.

Hallo,

es gibt ja zahlreiche Ideen beim Umrüsten, die hier auch nachzulesen waren. ZB.: Alles vorschriftsmäßig erledigen lassen also mit ALR & SWRA. Andere haben sich was guenstiges zusammen gebastelt (aus Ebay irgendwelche Kits gekauft und die H1 Birnen verändert und Brenner eingebaut, von Leuchtweitenregulierung oder Scheinwerferreinigungsanlage keine Spur etc...

Um nur einige gelesene Ideen mal zu schreiben.

Nun habe ich auch nachgelesen, dass es Fahrzeuge der ersten Generation gab, die Xenon haben aber keine ALR und SWRA. So mein Wagen hat seit kurzer Zeit die SWRA nachgerüstet bekommen und ich habe mir original Xenon Scheinwerfer gekauft um diese auch noch umzubauen, also auch hier keine Bastellösung. Was aber eigentlich auch noch passieren müßte, ist die autom. LWR nachzurüsten.....

Die Überlegung die dahinter steckt ist folgende:
Wenn ich das nicht mache, die ALR nachzurüsten, bekomme ich nach dem Einbau der Scheinwerfer die bekannte Fehlermeldung Abblendlicht prüfen, das wiederum wird durch das umcodieren so weit ich nachgelesen habe, aufgehoben, ABER dann geht auch die manuelle nicht mehr. Und das ist nicht gewollt. ich habe hier irgendwo nachlesen können, dass jemand eine kleine Schaltung mit Wiederständen hatte, die die Fehlermeldung ausschaltet und die manuelle LWR noch funktionstüchtig läßt. Alles andere soll dann auch noch immer gehen. Wenn jemand diesen Link zu der Zeichnung noch weiß oder hat, bin ich dankbar.

Was mich nun auch vor dem Umbau interessiert ist:

Wenn ich nun mein Auto so umrüste (SWRA vorhanden, original Scheinwerfer Xenon drin (Zeitstempel auf dem Aufkleber der Scheinwerfer von 1997 und 1994 da unterschiedliche einkaufsquellen) , was sagt dann der Prüfer bei meinem nächsten Prüftermin? Es gab doch die Fahrzeuge auch ohne ALWR, wie immer nachzulesen ist.....

Ist dem das dann egal, kennt der diesen Umstand überhaupt, wird die überhaupt überprüft????

Wer von euch hat nachgerüstet, wie auch immer, und was hat er danach beim Tüv erlebt? Oder rüsten die Nachrüster vorher immer wieder zurück???


Würde mich wirklich brennend interessieren, entweder hier oder auch als U2U....

Vielen Dank, es hilft mir sicher bei der Vorgehensweise der Umrüstung meines Wagens.

Grüße
ab1966

TomS
11.08.2005, 14:14
Hab nachgerüstet mit SWR ohne ALWR, kein Problem beim TÜV. :top

ab1966
11.08.2005, 14:17
Hab nachgerüstet mit SWR ohne ALWR, kein Problem beim TÜV. :top

Das bestärkt mich ja bei meinem Vorhaben :k :spin Geht denn Deine manuelle LWR noch ? oder ist alles aus?

Danke für Deine schnelle Antwort.

Rolf G.
11.08.2005, 14:19
Hi,

also, die Sache ist so:
Ich glaube nicht das dem TÜV-Prüfer soetwas auffallen würde, wenn ich mal unterstelle die Scheinwerfer sind richtig eingebaut und richtig eingestellt.
Den Stempel für das Fahrzeug würdest Du bekommen. :top

Aber....... :o
Das heißt noch lange nicht, daß Dein Umbau damit TÜV-Segen hat. Du hast mit dem Umbau die lichttechnische Anlage Deines Fahrzeugs manipuliert (und wie es aussieht willst Du Dir die separate TÜV-Eintragung, die an der fehlenden ALWR ohnehin scheitern würde) sparen.
Damit ist die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erloschen. Im Falle eines Unfalls hättest Du damit Deinen Versicherungsschutz verloren.
Stellt Dir vor Du bist schuldhaft an einem Unfall beteiligt.
Wenn sich dann die Versicherung verweigern sollte, weil der Gutachter diese Manipulation entdeckt hat - wirds richtig teuer für Dich.

Du solltest Dir überlegen, ob es das Risiko wert ist.

ab1966
11.08.2005, 14:25
Hi,

also, die Sache ist so:
Ich glaube nicht das dem TÜV-Prüfer soetwas auffallen würde, wenn ich mal unterstelle die Scheinwerfer sind richtig eingebaut und richtig eingestellt.
Den Stempel für das Fahrzeug würdest Du bekommen. :top

Aber....... :o
Das heißt noch lange nicht, daß Dein Umbau damit TÜV-Segen hat. Du hast mit dem Umbau die lichttechnische Anlage Deines Fahrzeugs manipuliert (und wie es aussieht willst Du Dir die separate TÜV-Eintragung, die an der fehlenden ALWR ohnehin scheitern würde) sparen.
Damit ist die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erloschen. Im Falle eines Unfalls hättest Du damit Deinen Versicherungsschutz verloren.
Stellt Dir vor Du bist schuldhaft an einem Unfall beteiligt.
Wenn sich dann die Versicherung verweigern sollte, weil der Gutachter diese Manipulation entdeckt hat - wirds richtig teuer für Dich.

Du solltest Dir überlegen, ob es das Risiko wert ist.


Auch Dir möchte ich danken für Deine kritische Sichtweise. Ich habe mir die für den Einbau benötigten Teile schon gekauft, mit dem Einbau gestaltet es sich aber ein wenig schwierig...
Ich wollte nur wissen wie andere dies immer mal wieder auftretende Problem gehandhabt haben.

Grüße aus dem Norden
ab1966

TomS
11.08.2005, 14:27
ALSO: Mein Fahrzeug ist Bj. 96. In diesem Modelljahr wurden 7er genauso ausgeliefert wie meiner jetzt ist, also ohne ALWR.

WER will also nachweisen das bei mir nachgerüstet ist und nicht orginal? Sorry aber die größere Lichtausbeute (=Sicherheit) ist mir das wert.

Wir wollem mal nich päpstlicher werden als olle Ratze. ;)

manuelle LWR ist bei mir ohne Funktion, trotzdem kann man vorne am SW ja noch einstellen. Da meiner eh Keilfahrwerk hat und ich selten mit 5 Leuten und voll beladen fahre kann ich damit leben.

ab1966
11.08.2005, 14:39
ALSO: Mein Fahrzeug ist Bj. 96. In diesem Modelljahr wurden 7er genauso ausgeliefert wie meiner jetzt ist, also ohne ALWR.

WER will also nachweisen das bei mir nachgerüstet ist und nicht orginal? Sorry aber die größere Lichtausbeute (=Sicherheit) ist mir das wert.

Wir wollem mal nich päpstlicher werden als olle Ratze. ;)


Also meiner ist auch 1996.
Es sind aber ja andere Zeitstempel auf den Scheinwerferaufklebern aus denen ersichtlich ist, dass diese nicht zu dem Fahrzeug gehören. Gut können im Zuge eines wieder hergestellten Unfallschadens ausgetauscht worden sein. Kann man diese überhaupt einfach abziehen oder müssen diese drauf bleiben? Mal nebenbei gefragt...

Und es wurde 1996 ein Fahrzeug zugelassen was keine LWR hatte? Ich dachte ab 1992 sei es gesetzlich festgelegt worden, dass Neufahrzeuge alle eine LWR haben müssen. Deswegen wollte ich ja auch meine manuelle erhalten eben mit dieser Möglichkeit der kleinen zusätzlichen Schaltung. Aber wenn nicht einmal das nötig war ..... was soll ich mir dann Gedanken machen....
oder doch :?

Ich dachte man könne natürlich über Deine FGNr. ersehen, bei BMW, womit der Wagen das Fliessband verlassen hat. Und somit ist auch klar, was nachgerüstet wurde.... Wenn schon umgerüstet wurde und das auch vor dem Jahr 2000 und ohne ALWR (was ja vielleicht zulääsig war), dann müßte es aber mit der Tüvabnahme auch einen Eintrag geben... Wie dem auch sei vielleicht auch nur an den Haaren herbeigezogen....und ich mache mir einfach zuviele Gedanken.

Grüße und danke

ab1966

Rolf G.
11.08.2005, 15:31
.....ich muß nochmal darauf zurückkommen.

Ein Gutachter schaut sich im Falle eines Unfalls zunächst mal an, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Anhand der Fahrgestell-Nr. ist sofort klar, was das Fahrzeug ab Werk hatte oder nicht.
Wurde Xenon nachgerüstet und ist nicht eingetragen (auch vor 2000) war es das mit der Betriebserlaubnis.

Ein Nachbar von mir hat folgendes erlebt:
Er fährt so in der Stadt und pennt ein wenig und schon war er einem getunten Golf II reingefahren - die klassische Situation. Eigentlich auch eine klare Schuldfrage, oder? :nein
Bei den Sheriffs hat er dann behauptet, er habe das Bremslicht bei den verbauten Klarglasrückleuchten nicht rechtzeitig gesehen. Also wurde dies dann notiert. Der Gutachter hat dann den Golf näher untersucht und festgestellt, das diese Rückleuchten ohne Prüfzeichen waren (wahrscheinlich bei Ebay gekauft). Somit war die Betriebserlaubnis erloschen.
Vor Gericht wurde dann entschieden, daß der Golf somit eine Mitschuld hat und jeder seinen Schaden selbst bezahlen muß.
War für meinen Nachbarn kein großes Problem, da an dem Kuhfänger von seinem Geländewagen nur ein paar Kratzer waren. Der Golf war wirtschaftlicher Totalschaden. :o Das Fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis wurde mit dem Golf-Fahrer dann noch in einem weiteren Verfahren diskutiert. Der Ausgang ist mir hier nicht bekannt.

Also , ich würde das mit der Betriebserlaubnis nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Klar, das kann zig Jahre gut gehen, aber wehe, wenn's einaml in die Hose geht......
Überlegt mal wenn ihr durch nen dämlichen Zufall Mitschuld an einem Unfall mit Personenschaden bekommt - und die Versicherung bezahlt nicht.
Dann läßt Hartz IV recht schnell grüßen...... :?

Ach so, bei einer nachweislichen Mitschuld an einem Personenschaden, wird dann noch in einem Strafrechtsprozeß z. Bsp. über eine fahrlässige Körperverletzung diskutiert. Eine Haftstrafe (auch zur Bewhrung) ist dann meist unumgänglich. Unsere Richter sind da wenig humorvoll. Ich weiß wovon ich spreche.

freak
11.08.2005, 16:27
Hallo ...




Ich dachte ab 1992 sei es gesetzlich festgelegt worden, dass Neufahrzeuge alle eine LWR haben müssen





Eine Leuchtweitenregulierung (eine LWR, egal ob manuell oder automaisch) ist Baujahr und Gesetz bedingt in jedem E38 verbaut ...




Nun habe ich auch nachgelesen, dass es Fahrzeuge der ersten Generation gab, die Xenon haben aber keine ALR und SWRA




Dies ist so nicht richtig !!!

Fahrzeuge der Modellreihe E38 wurden bei Werksxenon mit einer ALWR ausgeliefert - eine SWRA war jedoch damals Sonderausstattung und keine Pflicht bzw. Gesetz !!!

Ich habe einen E38 740iA aus Baujahr 96 mit einer original Xenonanlage - bei meinem Fahrzeug ist eine SWRA nicht verbaut, aber eine original ALWR ... Nach meinen Beobachtungen und erkundungen, bestätigt sich meine Annahme, das damals eine SWRA nicht Pflicht war und nur als Sonderausstattung mit verbaut wurde - bei Fahrzeugen mit einer original Xenonanlage habe ich jedoch noch keinen E38 gesehen, was keine ALWR mit verbaut hatte ...
Selbst die früheren Modelle mit einer Niveauregulierung haben eine ALWR bei original Xenon - nur bei Hallogen-Technik wurde eine manuelle LWR verbaut und eine SWRA war auch hier eine Sonderausstattung ...


Ich persönlich würde auch die ALWR nachrüsten und den Umbau kompletieren - wenn du Xenon aus original gebraucht Teilen nachrüstest, die SWRA hast du ja schon verbaut, wird es problematisch mit dem Erhalt der vorhandenen manuellen LWR - um die Meldung im CCM zu umgehen, muss das LCM umcodiert werden, wird das LCM umcodiert, fält die manuelle LWR aus - du hast zwar nach dem umcodieren keine Meldung mehr im CCM, aber deine manuelle LWR ist ausser Funktion - soweit bestätig es sich ja auch mit der Aussage von @TomS bzw. er hat ja seine Erfahrung dazu geschrieben !!!

Ausserdem, ist die Blendwirkung für den Gegenverkehr immer noch gegeben, da die LWR nicht nach den aktuellen Stand der Karosserie die Scheinwerfer verstellt, oder willst du ständig bei Nacht mit einer Hand an dem LWR-Verstellknopf fahren, um so die Bewegungen der Karosserie abzufangen und den Gegenverkehr schonen ???




ich habe hier irgendwo nachlesen können, dass jemand eine kleine Schaltung mit Wiederständen hatte, die die Fehlermeldung ausschaltet und die manuelle LWR noch funktionstüchtig läßt



Von solchen Schaltungen würde ich bei original Teilen die Finger von lassen - wenn du die vorhandenen H1 Scheinwerfer umbaust und vor die Zündgeräte Wiederstänge schaltest, ist die Meldung im CCM weg (so habe ich es bei meinem E32 gemacht, aber bei den E32 ist der Umbau etwas anders, da es alle Teile nicht immer gibt und eine ALWR überhaupt nicht als solches mit original Teilen gab) - nur bei original Teilen, sind bei einigen Modellen die Vorschaltgeräte mit den Zündgeräten zusammen und einige haben externe Zündgeräte - da muss man(n) schon Wissen was für Zünd/Steuergeräte verbaut sind und je nach dem, würde eine Schaltung mit Wiederständen klappen, die dem LCM die H1 Birnen weiterhin vorgauckeln - also Vorsicht wenn man(n) selber kein Profi in dem Gebiet ist und nicht Weiss, was man(n) tut, sonst brutzeln die Vorschaltgeräte bzw. Zündgeräte ...


Ich denke, wir hatten schon mal telefoniert und ich hatte dir angeboten dir zu helfen - hatte dir glaube ich, von jemandem die Telefonnummer gegeben, der solche Umbauten macht - solte der jenige keine Erfahrungen mit den Fahrzeugen bzw. mit dem speziellen Modell haben, hatte ich dir angeboten gebrauchte Teile zu besorgen und auch eins zu eins nach meinem Fahrzeug die ALWR bei deinem Fahrzeug nachzurüsten ...

Mein Angebot besteht auch jetzt und denke, meine Telefonnummer hast du noch - ich würde mal zum nächsten Stammtisch-Nord kommen und mal Meinungen von anderen hören bzw. erfragen, wer noch wie helfen kann ...



Gruß ...
@freak :s

Schulle
11.08.2005, 16:44
Also ich habe meinen Wagen auf Xenon umgerüstet, allerdings mit der einfachen und billigeren Variante! Habe mir bei ebay für 230€ ein set bestellt mit brennern auf H7 Fassung und den vorschaltgeräten!

Und übrigens habe ich keine Fehlermeldung!!!


Gruß
Schulle

freak
11.08.2005, 17:00
Und übrigens habe ich keine Fehlermeldung!!!




Hallo ...

Ist richtig, einige haben keine Fehlermeldung, einige haben eine - einige wechseln nur das LCM gegen eines baugleichen und haben keine Meldung mehr, einige bekommen die Fehlermeldung nur weg, wenn sie das LCM umcodieren lassen - wie das kommt und womit das zusammenhängt, weis ich leider nicht ...


Gruß ...
@freak :s

ab1966
11.08.2005, 19:56
Doppel Posting, sorry

ab1966
11.08.2005, 19:57
Hallo ...

Ist richtig, einige haben keine Fehlermeldung, einige haben eine - einige wechseln nur das LCM gegen eines baugleichen und haben keine Meldung mehr, einige bekommen die Fehlermeldung nur weg, wenn sie das LCM umcodieren lassen - wie das kommt und womit das zusammenhängt, weis ich leider nicht ...


Gruß ...
@freak :s

Hallo freak, du lebst?....

Ja das stimmt Du hast Dich angeboten und gabst mir auch die Nummer von Driton, wenn ich den Namen so noch richtig in Erinnerung habe....Dafür war ich auch dankbar, weil ich dachte nun geht es voran...

Nach dem ich die Nummer bekam, habe ich diese auch gleich angeklingelt mit mäßigem Erfolg, es ging keiner ran, ich bekam lädiglich ein Freizeichen. Das Ganze habe ich dann noch weitere 3 Mal probiert, an den nächsten Tagen, und dann bekam ich Frust. Habe Dich dann wieder angerufen, aber auch dort nur Deine Musik gehört. Letztenendes habe ich Dir dann das per U2U geschickt exakt am, moment ich suche es heraus, am 12.Juli 2005. Ich könnte Dir auch eine Kopie hier ranhängen, aber ich bin sicher Du hast sie bekommen, vielleicht ist sie nur untergangen bei Dir... Da ich nichts hörte und keine Antwort bekam, dachte ich du seist vielleicht im Urlaub, waren ja gerade Ferienzeiten, und wenn du wieder da bist und Deine Post im 7er Forum liest, meldest Du Dich bestimmt. Da das dann auch nicht der Fall war, dachte ich mir vielleicht ist es Dir doch nicht recht.......

Aber scheinbar war es ein Missverständnis. Wie dem auch sei. Mitlerweile hast du ja schon lesen können habe ich die SWRA eingebaut und ein Problem ist somit aus der Welt. Nach meinem empfinden aber das Kleinere. Ich habe nun mir die Sensoren gekauft, die Halter dazu und auch den Kabelbaum der mir als Laie sehr mächtig vorkommt. Da ich mich alleine vor dem Problem sah, suchte ich dann nach Alternativen somit kam das heutige Posting zustande.

Ich rufe Dich einfach die nächste Woche noch einmal an und dann vergleichen wir vielleicht noch einmal die Nummer, die Du mir gegeben hast, vielleicht habe ich mir die auch nur falsch aufgeschrieben.

Ich werde Driton noch einmal anrufen, vielleicht habe ich ja dann mehr Glück.

Danke das Du Dich noch einmal gemeldet hast.
Grüße aus dem hohen Norden :ja
Andreas

Emil Sommer
11.08.2005, 20:07
was verdamt ist SWRA :mad:


Gruss Emil

Novipec
11.08.2005, 20:09
also das heisst erst einmal "verdammt" und SWRA ist die Scheinwerferreinigungsanlage :top .

Emil Sommer
11.08.2005, 20:10
also das heisst erst einmal "verdammt" und SWRA ist die Scheinwerferreinigungsanlage :top .

Mir egal :lol

Danke :top

Emil

Emil Sommer
11.08.2005, 20:11
Also ich habe meinen Wagen auf Xenon umgerüstet, allerdings mit der einfachen und billigeren Variante! Habe mir bei ebay für 230€ ein set bestellt mit brennern auf H7 Fassung und den vorschaltgeräten!

Und übrigens habe ich keine Fehlermeldung!!!


Gruß
Schulle


Und damit ist deine Betriebserlaubniss erloschen :mad:

Wenn man das normallicht auf Xenon umbaut erlischt nicht die Betriebserlaubniss, wenn die LWR funzt.
Weil der Scheinwerfer mit Xenon geprüft wurde und somit umgebaut werden darf.

Eine Eintragung beim Tüv ist für Xenon nie erforderlich/möglich, weil man Orginale Teile nicht Eintragen muss/kann.


Gruss Emil

freak
12.08.2005, 00:44
Hallo, Andreas ...

Ich denke, das ich deine U2U erhalten habe, aber keine Zeit hatte gleich zu antworten und später nicht mehr dran gedacht habe ...

Du meinst Driton (ist kein Spitzname) und nicht Dimitri - wir sollten mal die Nummer vergleichen evtl. hast du einen Zahlendreher beim aufschreiben, oder ich beim weiter geben, mit eingebaut ...

Wie schon geschrieben, sollte Driton dir nicht weiter helfen können, warum auch immer, kann ich dir nur anbieten, das wir den Einbau der ALWR zusammen machen und wo wir nicht weiter kommen, einfach an meinem Fahrzeug abgucken ...
Ich denke, so müsste es zur Not auf jeden Fall klappen ...


Melde dich einfach wenn du Zeit hast und ich versuche dir zu Helfen ...


Gruß ...
@freak :s

didi730
12.08.2005, 08:57
Hallo Andreas,

wenn Du einen Termin mit Atif machst, sag Bescheid wg. Einabu der Leds.
Vielleicht können wir das alles an einem Tag zusammen "erschlagen".

Wenn die Sache in Kiel starten soll, dann können wir es sicher bei Marco@fish machen. Er ist im Mom. nicht online, da sein PC abgeraucht ist.

ab1966
12.08.2005, 11:47
Hallo Andreas,

wenn Du einen Termin mit Atif machst, sag Bescheid wg. Einabu der Leds.
Vielleicht können wir das alles an einem Tag zusammen "erschlagen".

Wenn die Sache in Kiel starten soll, dann können wir es sicher bei Marco@fish machen. Er ist im Mom. nicht online, da sein PC abgeraucht ist.

Hallo,

ja das steht auch noch an.....

Ich hatte zwar Urlaub, aber manchmal kommt es eben anders als man denkt. Wenn ich Lust hatte, was zu machen kam mir immer etwas dazwischen. Allein zwei Mal habe ich mich um die Intandsetzung meines Autos kümmern müssen. Das erste Mal fuhr nach einem arbeitsreichen Tag der Baggerfahrer vom Grunstück und passte nicht auf und fuhr gegen die linke Seite meines Kotflügels samt Stoßstange und Blinker.... und eben 14 Tage später war dann die rechte Seite dran, eben mit beschriebener Fahrerflucht. Also alles in allem keine freudigen Schraubereinsätze. Nun denn die Sachen sind wieder behoben worden und es kann mit den eigentlichen Dingen, die ich vor hatte, weiter gemacht werden. Am Wochenende wollte ich noch an die Westküste fahren und nächste Woche habe ich evtl. auch nur begrenzt Zeit, der Alltag holt mich schneller ein nach dem Urlaub als erwartet.....

Da ich aber ja ein hohes Interesse habe, dass der Umbau schnellstmöglich abgeschlossen ist, werde ich versuchen mir Zeit frei zu schaufeln ....

Ich werde mich auf jedenfall noch einmal bei Dir melden. Evtl. auch via U2U. Danke für Dein Angebot und Grüße aus Kiel

Andreas

John McClane
12.08.2005, 12:06
Eine Eintragung beim Tüv ist für Xenon nie erforderlich/möglich, weil man Orginale Teile nicht Eintragen muss/kann.


Gruss Emil
Falsch. Wenn Du etwas nicht weißt oder nur glaubst es zu wissen, poste es besser nicht.
Gruß McClane, der sich mit dem Erlöschen der BE bestens auskennt :P

mk2611
12.08.2005, 12:32
Falsch. Wenn Du etwas nicht weißt oder nur glaubst es zu wissen, poste es besser nicht.
Gruß McClane, der sich mit dem Erlöschen der BE bestens auskennt :P

@McClane,

ich schliesse mich da aber auch eher der Meinung von Emil an. Die Scheinwerfer sind bei Dir auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Genausowenig wie bei irgendjemand anderem der einen mit Xenon faehrt. Sofern alle voraussetzungen erfuellt sind (ALWR & SWRA) muessen die Scheinwerfer nur noch ein E1 Pruefzeichen haben. Damit sind die Scheinwerfer dann auch ohne problem einzusetzen und die BE erlischt nicht!!

Die BE erlischt allerdings auf jeden fall wenn keine SWRA und/oder ALWR zusaetzlich eingebaut sind. :B

Es steht hier aber nicht zur Frage, denn die SWRA ist bereits vorhanden und die Teile fuer die ALWR hat er bereits zuhause und will sie ja auch einbauen. Dann ist natuerlich auch der problemlose einsatz der Xenon's moeglich...

Gruss,
Markus

John McClane
12.08.2005, 14:20
Nach dem Einbau muß eine neue BE erteilt werden. Nachzulesen u.a. hier. (http://people.freenet.de/shitmc/xenon-gutachten-k23-01.pdf)
Passiert das nicht, ist die BE erloschen. Punkt.

immeranders
12.08.2005, 16:32
Nach dem Einbau muß eine neue BE erteilt werden. Nachzulesen u.a. hier. (http://people.freenet.de/shitmc/xenon-gutachten-k23-01.pdf)
Passiert das nicht, ist die BE erloschen. Punkt.

Das ist so nicht ganz richtig. Erstens trifft das nur auf Fahrzuege nach 2000 zu und zweitens erlischt die BE nicht wenn das Fahrzeug mit original Teilen nachgerüstet wurde, da diese Betriebsart geprüft sind. Alles nach Auskunft unseres DEKRA Sachverständigen.

Gruss immeranders

John McClane
13.08.2005, 00:58
Hallo immeranders,

das ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe schon Fahrzeuge stillgelegt, die ich als Blendgranaten aus dem Verkehr gezogen habe - und auch im Nachhinein Recht bekommen.

Gordon
13.08.2005, 14:36
Hallo immeranders,

das ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe schon Fahrzeuge stillgelegt, die ich als Blendgranaten aus dem Verkehr gezogen habe - und auch im Nachhinein Recht bekommen.

richtig!

Gruß Gordon

Emil Sommer
13.08.2005, 15:08
Nach dem Einbau muß eine neue BE erteilt werden. Nachzulesen u.a. hier. (http://people.freenet.de/shitmc/xenon-gutachten-k23-01.pdf)
Passiert das nicht, ist die BE erloschen. Punkt.


Du bist so von Dir überzeugt, ist nich zu fassen.

Ich bin beim Tüv gewesen und hab mit nem Sachverständigen gesprochen, es ist genau so wie ich es geschrieben habe.

Bei der HU sind Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2000, die mit Xenon.-
Scheinwerfern aber nicht auch mit automatischer Leuchtweitenregelung und
Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet worden sind, zu beanstanden. Der
Mangel ist in die Mängelgruppe „EM“ einzustufen.

Im Umkehrschluss heisst das, das wenn man Xenon mit ALWR und SWRA nachrüstet muss keine neue BE erteilt werden

Demnach ist es vor 1.Juli.2000 egal ob SWRL oder nicht allerdings die ALWR muss sein. (evtl. reicht auch die Manuelle LWR)


Also nochmal: Xenonlicht muss nicht eingetragen werden !

Und beim Umbau eines Scheinwerfers von Normallicht auf Xenon Erlischt die BE und man kann den auch dann nicht eintragen lassen.

Gruss Emil

immeranders
13.08.2005, 15:54
Hallo immeranders,

das ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe schon Fahrzeuge stillgelegt, die ich als Blendgranaten aus dem Verkehr gezogen habe - und auch im Nachhinein Recht bekommen.

Das mag ja auch sein, nur wenn der Umbau mit Originalteilen erfolgt und im Umfang der STVZO entspricht kann eine Stillegung des Fahrzeugs nicht rechtmäßig sein und eine Eintragung oder Bauabnahme ist definitiv nicht erforderlich. In welchem Umfang der Umbau erfolgen muss darüber herschen bis heute unterschiedliche Meinungen. Aber wie gesagt in kompletten Umfang des Herstellers entspricht der Umbau der STVZO und stellt kein abnahmepflichtigen Umbau dar , da alle Teile betriebsart geprüft sind.

TomS
13.08.2005, 15:57
Ach Leute, können wa das mal lassen?

Wir sind hier immernoch in Deutschland, da kann jeder alles. Man könnte es auch Ermessensspielraum nennen.

Nu vertragt euch wieder und ab auf die Hüpfburg... :top

John McClane
13.08.2005, 16:02
Du bist so von Dir überzeugt, ist nich zu fassen.

Ich bin beim Tüv gewesen und hab mit nem Sachverständigen gesprochen, es ist genau so wie ich es geschrieben habe.

Ja, klar. Bin ich, weil ich in diesem Punkt Recht habe.


Im Umkehrschluss heisst das, das wenn man Xenon mit ALWR und SWRA nachrüstet muss keine neue BE erteilt werden

Demnach ist es vor 1.Juli.2000 egal ob SWRL oder nicht allerdings die ALWR muss sein. (evtl. reicht auch die Manuelle LWR)


Also nochmal: Xenonlicht muss nicht eingetragen werden !

Und beim Umbau eines Scheinwerfers von Normallicht auf Xenon Erlischt die BE und man kann den auch dann nicht eintragen lassen.

Gruss Emil
Du mußt das schon richtig lesen, das Gutachten und nicht nur das rauspicken, was grad passt.
Du postet das, was Du am besten kannst: Keine Ahnung, aber davon jede Menge.
Es gibt kein "evtl. reicht auch eine manuelle", so ein Schwachfug!
Der Sog. "Sachverständige", den Du da gesprochen hast, war sicher der abgängige aus der Anstalt, den wir gestern vermisst haben :nein . Wie kann man permanent so einen Blödsinn schreiben wie Du, Emil.
Schwachkopf :mad: .

John McClane
13.08.2005, 16:06
Das mag ja auch sein, nur wenn der Umbau mit Originalteilen erfolgt und im Umfang der STVZO entspricht kann eine Stillegung des Fahrzeugs nicht rechtmäßig sein und eine Eintragung oder Bauabnahme ist definitiv nicht erforderlich. In welchem Umfang der Umbau erfolgen muss darüber herschen bis heute unterschiedliche Meinungen. Aber wie gesagt in kompletten Umfang des Herstellers entspricht der Umbau der STVZO und stellt kein abnahmepflichtigen Umbau dar , da alle Teile betriebsart geprüft sind.
NEIN! Das ist falsch!
Es handelt sich um eine bauartbedingte abnahmepflichtige Änderung, glaub es mir! Das hat nichts damit zu tun, ob es sich um ein Originalteil handelt oder nicht.

Leute, ihr könnt doch machen was ihr wollt, das is mir Latte! Nur nachher ist das Geschrei groß, weil man sich auf gefährliches Halbwissen beruft, das u.a. vom Berufs-Nichtswisser Emil kommt.
Ich mein das doch nicht böse, wenn ich schreibe, das geht so nicht.

immeranders
13.08.2005, 16:09
Ach Leute, können wa das mal lassen?

Wir sind hier immernoch in Deutschland, da kann jeder alles. Man könnte es auch Ermessensspielraum nennen.

Nu vertragt euch wieder und ab auf die Hüpfburg... :top


Nee, nee, Ermessensspielraum haben in Deutschland nur die Judikative, der Bürger nicht :lol :lol

www.egal.de , wer Xenon nachrüstet muss hinterher halt in der Lage sein es jedem so zu verkaufen als wenn es sich so schon immer in dem Wagen befunden hat. Und das liegt in deinem Ermessen ob du das schaffst. :roll

PS: Wo zum Geier ist den die Hüpfburg ??? :spin

immeranders
13.08.2005, 16:13
NEIN! Das ist falsch!
Es handelt sich um eine bauartbedingte abnahmepflichtige Änderung, glaub es mir! Das hat nichts damit zu tun, ob es sich um ein Originalteil handelt oder nicht.

Leute, ihr könnt doch machen was ihr wollt, das is mir Latte! Nur nachher ist das Geschrei groß, weil man sich auf gefährliches Halbwissen beruft, das u.a. vom Berufs-Nichtswisser Emil kommt.
Ich mein das doch nicht böse, wenn ich schreibe, das geht so nicht.

Lassen wir mal Emil ausser acht, du wirst in Deutschland keinen Prüfer finden der dir einen kompletten Umbau abnimmt. Ich habe es versucht und die konnten damit nichts anfangen. Und das Ganze während vor mir einer stand der sich in seinen Passat 35i die Scheinwefer umgebaut hat und nüscht mit ALWR oder SWR hatte ! DEM haben sie es eingetragen. Und solch ein Mist entsteht weil es KEINE klaren Richtlinien gibt für die Nachrüstung . Es erzählt dir jeder was anderes was die Umrüstung betrifft. :lol

Emil Sommer
13.08.2005, 18:33
Ja, klar. Bin ich, weil ich in diesem Punkt Recht habe.


Du mußt das schon richtig lesen, das Gutachten und nicht nur das rauspicken, was grad passt.
Du postet das, was Du am besten kannst: Keine Ahnung, aber davon jede Menge.
Es gibt kein "evtl. reicht auch eine manuelle", so ein Schwachfug!
Der Sog. "Sachverständige", den Du da gesprochen hast, war sicher der abgängige aus der Anstalt, den wir gestern vermisst haben :nein . Wie kann man permanent so einen Blödsinn schreiben wie Du, Emil.
Schwachkopf :mad: .

Ich schrieb ja das ich es nicht weiss ob eine Manuelle reicht, also nich schwachflug.

Du ******* mir egal dann bau ich in mein normallicht Bimmer halt Xenon und die ALWR und die BE erlischt nicht, egal was du sagst.

Und das muss nicht eingetragen werden.

Ich weiss nicht, kann es sein das du dich weniger aufs Thema konzentrierst, als darauf mich zu beleidigen ?

Willst du mir jetzt allenerstes erzählen, das die BE erlischt, wenn ich xenon mit ALWR einbaue ?
Das nicht dein ernst oder ?

Und das mit deinem Link da ? der bezieht sich doch 100% nur auf Fahrzeuge nach 1.Juli 2000 und von denen sprechen wir hier eh nicht.

Und wenn wir von denen sprechen, dann bau ich dazu noch die SWRA und dann erlischt die BE auch nicht.

Richtig ?

Emil

p.s. komm mal zum Thema zurück.

John McClane
14.08.2005, 00:40
No more comment.