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Alt 19.03.2006, 20:24   #1
Marco
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Marco
 
Registriert seit: 07.08.2002
Ort: Pinneberg (HH)
Fahrzeug: E39 540iA touring & E38 730dA
Frage Neon Standlichtringe vs. TÜV

moin,
die "such"fkt. hat michjetzt nicht wirklich weitergebracht....

daher ma in die runde geworfen...

ich bin am sa. mal wieder kontrolliert worden ...nach obligartorischem "pusten sie mal" mit dem 0,0°% ergebis haben mich die blauen dann, nach langem suchen auf die standlichtringe im neonlook angesprochen, dem ich aber nichts entgegen bringen wollte...

jetzt meine frage an diejenigen, die in ähnlicher manie erfahrungen machen durften...


wie sieth es rechtlich aus.. eher schwammig oder fixiert????...


darf ich die ringe vor der vorführung wieder ausbauen / (oder reicht auch abklemmen?)... des weiteren darf ich ein wisch vorlegen, welches das fahre eines reifens der dimension HA 245/40/R18 bestätigt...bekomme ich so ein wisch auch vom reifenhersteller.. oder woher.?????


vielendank für die aufmerksamkeit

marco
__________________
Marco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2006, 20:35   #2
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Hallo Marco,

die Neon Standlichtringe haben kein lichttechnisches Gutachten, keinen Stempel o.ä. also bekommst Du sie nicht eingetragen. Theoretisch darfst Du die nicht verbauen, nur die Originale aus dem E39.
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2006, 20:49   #3
Marlok
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Marlok
 
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
Standard

auch die Ringe aus dem e39 darf er nicht verbauen, denn nicht die Ringe sind zugelassen, sondern der ganze Scheinwerfer. Wenn er an seinen Scheinwerfern rumbastelt und die Ringe reinbaut, erlischt die Betriebserlaubnis seinens Fahrzeugs, da er ein bauartgenehmigtes Teil verändert hat, damit Erlaubnis erloschen ....
Marlok ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2006, 21:06   #4
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Marlok
auch die Ringe aus dem e39 darf er nicht verbauen, denn nicht die Ringe sind zugelassen, sondern der ganze Scheinwerfer. Wenn er an seinen Scheinwerfern rumbastelt und die Ringe reinbaut, erlischt die Betriebserlaubnis seinens Fahrzeugs, da er ein bauartgenehmigtes Teil verändert hat, damit Erlaubnis erloschen ....
Schwachsinn.
Ich habe mich schon wer weißt wie oft zu dem Thema ausgelassen, es gibt, wenn die Dinger nicht bis zum MArs leuchten, überhaupt keine Probleme damit.
Die BE erlischt nur, wenn zumindest eine Gefährdung zu erwarten ist.

Ich habe über das Erlöschen der BE eine Ausarbeitung angefertigt und halte Seminare darüber ab, daher weiß ich, wovon ich rede.
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Alt 19.03.2006, 21:39   #5
Marlok
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Marlok
 
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
Standard

das ist ja interessant. Erzähl mal mehr? Heißt dass, dass ich auch xenon in meine e34 Scheinwerfer einbauen darf??
Marlok ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2006, 06:31   #6
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Marlok
das ist ja interessant. Erzähl mal mehr? Heißt dass, dass ich auch xenon in meine e34 Scheinwerfer einbauen darf??
Wenn Du eine alWR und eine SWRA nachrüstest und das Ganze dann eintragen lässt, positiv.
Das ist aber etwa so wie Äpfel (Standlichtringe) mit Birnen (Xenon) zu vergleichen.
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Alt 20.03.2006, 10:25   #7
Marco
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Marco
 
Registriert seit: 07.08.2002
Ort: Pinneberg (HH)
Fahrzeug: E39 540iA touring & E38 730dA
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Schwachsinn.
...Ich habe über das Erlöschen der BE eine Ausarbeitung angefertigt und halte Seminare darüber ab, daher weiß ich, wovon ich rede.
moin john,
thx for answer ...

was heißt das denn nun im klartext?... darf ich jetzt mit dieser aussage zum revier meiner wahl vorfahren und auf glauben der staatsvertreter pledieren?

oder steht sowas in ähnlicher form im stvgb, was mir evtl . weiterhelfen würde?

danke...


greetz

marco
Marco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2006, 10:57   #8
Mick
Die Stimme der Vernunft
 
Benutzerbild von Mick
 
Registriert seit: 10.05.2002
Ort: Mitten zwischen K und D
Fahrzeug: Langer 4 Liter 03.92 eine Schönheit in Alpinweiss II nur noch bei Sonne in Betrieb! 540i E39 Sechsgang, 550ix LCI
Standard

Zitat:
Zitat von Marco
oder steht sowas in ähnlicher form im stvgb, was mir evtl . weiterhelfen würde?
Ich denke der Herr Rennleiter referenziert auf Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Absatz 2

Mick
Mick ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 15:20   #9
MatthiasHSK
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
Frage

Zitat:
Zitat von John McClane
Schwachsinn.
Ich habe mich schon wer weißt wie oft zu dem Thema ausgelassen, es gibt, wenn die Dinger nicht bis zum MArs leuchten, überhaupt keine Probleme damit.
Die BE erlischt nur, wenn zumindest eine Gefährdung zu erwarten ist.

Ich habe über das Erlöschen der BE eine Ausarbeitung angefertigt und halte Seminare darüber ab, daher weiß ich, wovon ich rede.
Also heißt das jetzt, das man mit den Ringen fahren darf , aber sie nicht eintragen kann/darf/muss?

Gruß,
Mattes
MatthiasHSK ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 16:38   #10
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von MatthiasHSK
Also heißt das jetzt, das man mit den Ringen fahren darf , aber sie nicht eintragen kann/darf/muss?

Gruß,
Mattes
Die Wege der StVZO sind unergründlich ...
Das, was ich dazu schreibe ist meine Rechtsauffassung (und die der meisten Kollegen, die ich kenne). Demnach (leider) nicht zitierfähig.
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