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Alt 14.07.2005, 17:08   #1
Jo
Wir sind Papst!
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
Standard 7er leasen als Privatmann?

Fast alle 7er werden ja eigentlich von Geschäftsleuten geleast, um ihn dann steuerlich absetzen zu können.

1. Angenommen, ich wäre Vermögensmillionär: Dann hätte ich ja auch genug Steuern zu zahlen. Könnte ich mir dann u.U. auch einen 7er leasen und ihn dann irgendwie steuerlich geltend machen? Ein gute Steuerberater müsste da doch einen Weg finden, oder gibts da keinen Weg für?

2. Wenn nein, lohnt es sich überhaupt als Privatmann einen 7er zu leasen?
Schliesslich ist es ja mehr als unvernünftig, sich einen neuen 7er zu kaufen, da der Wertverfall ja viel zu hoch ist.

MfG

Jo
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Alt 14.07.2005, 17:40   #2
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Jo
1. Angenommen, ich wäre Vermögensmillionär: Dann hätte ich ja auch genug Steuern zu zahlen. Könnte ich mir dann u.U. auch einen 7er leasen und ihn dann irgendwie steuerlich geltend machen? Ein gute Steuerberater müsste da doch einen Weg finden, oder gibts da keinen Weg für?
Klar, dann hättest Du ja Deine eigene Vermögensverwaltungs-GmbH, wärst deren Geschäftsführer und bekämst den 7er als Dienstwagen gestellt

Zitat:
Zitat von Jo
2. Wenn nein, lohnt es sich überhaupt als Privatmann einen 7er zu leasen? Schliesslich ist es ja mehr als unvernünftig, sich einen neuen 7er zu kaufen, da der Wertverfall ja viel zu hoch ist.
Du hast es Dir doch schon selbst beantwortet: wenn Du über die Leasingrate den vollen Wertverlust vom Listenpreis zum Wert nach 3 Jahren zu tragen hättest, wäre es mehr als unvernünftig. Wenn dagegen der Leasingvertrag das Tarnmäntelchen für versteckten Preisnachlaß ist: dann lohnt es sich, Deinen Rechenschieber anzuwerfen.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 08:14   #3
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
Standard

Zitat:
Zitat von Jo
Fast alle 7er werden ja eigentlich von Geschäftsleuten geleast, um ihn dann steuerlich absetzen zu können.

1. Angenommen, ich wäre Vermögensmillionär: Dann hätte ich ja auch genug Steuern zu zahlen. Könnte ich mir dann u.U. auch einen 7er leasen und ihn dann irgendwie steuerlich geltend machen? Ein gute Steuerberater müsste da doch einen Weg finden, oder gibts da keinen Weg für?

2. Wenn nein, lohnt es sich überhaupt als Privatmann einen 7er zu leasen?
Schliesslich ist es ja mehr als unvernünftig, sich einen neuen 7er zu kaufen, da der Wertverfall ja viel zu hoch ist.

MfG

Jo

Hallo,

als Vermögensmillionär muss das Einkommen ja nicht zwangsläufig hoch sein. Angenommen man hat 1 Million und legt sie an. Bei der BMW-Bank bekommt man dafür 2,75 % Zinsen; das macht 27.500,-- € Ertrag vor Steuern. Selbst bei 5 % sind es "nur" 50.000,-- €. Wenn man darauf einen 7er fahren will, nennt das Finanzamt dies Liebhaberei. Dann ist es nichts mehr mit dem Absetzen.

Man sollte auch immer an den geldwerten Vorteil denken, der ja mit 1 % vom Listen-Neupreis des Fahrzeugs angesetzt wird, und nicht vom tatsächlich ausgehandelten Preis.

Leasing kann aber auch für den Privatmann interessant sein, vor allem dann, wenn in der Leasingrate ein hoher Preisnachlaß versteckt wird. Ein weiterer Vorteil gegenüber dem Kauf ergibt sich aus der "Mehrwertsteuerproblematik". Ein zwei bis drei Jahre alter 7er wird ja meist von Firmen gekauft, d.h. die Mehrwertsteuer muss ausweisbar sein. Das kann der Privatmann nicht. Also wird z.B. beim Händler bei der Inzahlungsnahme ein Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer vom Inzahlungnahmepreis abgezogen. Das kann bei einem 7er ein ordentlicher Betrag sein. Beim Leasing hingegen ist die Mehrwertsteuer immer ausweisbar und man umgeht diese Problematik.

Ich wollte meinen Neuen vor diesem Hintergrund leasen. Ich habe aber von der Niederlassung sowhl einen guten Preis für meinen drei Jahre alten 745i bekommen, als auch einen schönen Nachlaß für den Neuen. Da habe ich dann doch gekauft.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 11:28   #4
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
Standard

Es ist doch völlig egal, wieviel Steuern man zahlt! Den 7er kann man als Privatmann NIE von der Steuer absetzen! Um den Wagen absetzen zu können, muss er schon nachweislich zumindest teilweise geschäftlich genutzt werden.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 12:50   #5
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
Standard

Zitat:
Zitat von Christian
Es ist doch völlig egal, wieviel Steuern man zahlt! Den 7er kann man als Privatmann NIE von der Steuer absetzen! Um den Wagen absetzen zu können, muss er schon nachweislich zumindest teilweise geschäftlich genutzt werden.

Gruß,
Chriss
Hallo,

das ist natürlich vollkommen richtig. Aber je nach dem, wie gross das Vermögen ist, muss Jo sich einmal mit seinem Steuerberater zusammensetzen und (legal) gestalterisch tätig werden.

Ein großes Vermögen, z.B. bestehend aus Immonbilien, Aktien, Fonds und Rentenpapieren benötigt eine Verwaltung. Läßt man es von einer Verwaltungsfirma machen, dann kostet es Geld. Je nach eigener Erfahrung kann man das auch selbst machen und eine Vermögensverwaltung gründen. Das muss keine GmbH sein, ein normaler Gewerbeschein würde ausreichen. Und jetzt zahlt der "Privatmann Jo" an die "Vermögensverwaltung Jo" einen Obulus für deren Tätigkeit. Je nach dem, was da zusammenkommt, kann man dann über die "Vermögensverwaltung Jo" auch ein Fahrzeug gewerblich absetzen, ebenso die gesamte Büroausstattung. Man ist auch Vorsteuerabzugsberechtigter, d.h. man kann sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen.

Man sollte nur aufpassen und mindestens einen zweiten Kunden haben, denn sonst liegt nur eine sog. Scheinselbstständigkeit vor. Wie schon oben geschrieben, sollte Genaueres mit dem Steuerberater besprochen werden, denn der haftet für die Richtigkeit.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 13:29   #6
Hooch
oben ohne
 
Registriert seit: 17.12.2003
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: 991 Cabrio, A6 (4G) Avant
Standard

Einzig richtige Antwort ist die von Christian!

Klaus, Du hast zwar auch recht, aber in Deinem Beispiel geht's dann wieder nicht mehr um den "Privatmann". Und "ScheiSe" (Scheinselbständigkeit) nur an einem weiteren Kunden festzumachen ist auch etwas knapp dargestellt. Zu dem Thema fällt mir zusätzlich noch das Stichwort "Liebhaberei" ein.
Hooch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 14:06   #7
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
Standard

Zitat:
Zitat von Hooch
Einzig richtige Antwort ist die von Christian!
Zu dem Thema fällt mir zusätzlich noch das Stichwort "Liebhaberei" ein.

Hallo,

Liebhaberei hatte ich oben schon erwähnt.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2005, 14:22   #8
Rainer750i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 25.05.2004
Ort: Mühlheim
Fahrzeug: z.Z. ohne 7er
Standard Liebhaberei

Zu diesem Thema gibt es in der gestrigen Ausgabe des Verlags für die Deutsche Wirtschaft (VNR täglich) ein paar recht interessante Urteile des Bundesfinanzhofs sowie verschiedener Finanzgerichte. Bei Interesse E-Mail
redaktion@vnr.de.

Grüsse

Rainer
Rainer750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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