VIN Decoder |
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Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
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12.09.2017, 19:36
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#21
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Jaja wer den Schaden hat... Fakt ist nunmal: 750il e32 zieht e32 730iA und das auch mit 100km/h. Wenn auch nicht legal.
@Bibsl
Sry Bullsh...
Habe selber schon genug Kontrollen mitm Anhänger auf der Landstraße durchfahren. Und bei keiner!! wurde ich herausgezogen wegen Überschreitens der Geschwindigkeit. Nur wegen Ladungssicherung ob alles Korrekt verzurt ist etc. (Nur einmal gabs was zu meckern aber naja..)
Und oft genug von der Polizei bei 80km/h überholt worden, obwohl kein 100km/h Schild dran...
Und so viel Glück kann man nicht haben...
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12.09.2017, 19:57
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#22
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.05.2009
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: E23 735i (05.84) E30-320i Cab. (03.91)
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Zitat:
Woher beziehst Du denn diese Info?
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Neunte Verordnung über Ausnahmen von den
Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
(9.
Ausnahmeverordnung zur StVO)
StVOAusnV 9
Ausfertigungsdatum: 15.10.1998
Vollzitat:
"9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1624) geändert worden ist"
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.11.2010 I 1624
Die Geltung der V ist durch § 8 idF d. V v. 11.11.2010 I 1624 über den 31.12.2010 hinaus verlängert worden
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 22.10.1998 +++)
__________________
Gruß aus Braunschweig
Burkhard
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12.09.2017, 20:04
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#23
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Bibsl
Neunte Verordnung über Ausnahmen von den
Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
(9.
Ausnahmeverordnung zur StVO)
StVOAusnV 9
Ausfertigungsdatum: 15.10.1998
Vollzitat:
"9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1624) geändert worden ist"
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.11.2010 I 1624
Die Geltung der V ist durch § 8 idF d. V v. 11.11.2010 I 1624 über den 31.12.2010 hinaus verlängert worden
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 22.10.1998 +++)
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So ein Schmarrn, füge doch den Text ein z.B. so:
Zitat:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
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Da steht es was gilt, oder irre ich da?
In deiner Verordnung kann ich nichts von 60km/h entdecken, streich das doch mal an.
__________________
Geändert von mystica (12.09.2017 um 20:12 Uhr).
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12.09.2017, 20:05
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#24
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.05.2009
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: E23 735i (05.84) E30-320i Cab. (03.91)
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Um nicht falsch verstanden zu werden. Ich fahre mit Hänger auch nicht 60km/h auf Landstraßen. Ich musste mich allerdings im obigen Sinne von der Zulassungsstelle belehren lassen, als ich kürzlich eine Zulassung für meinen Hänger für 100km/h auf Autobahnen beantragt hatte.
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12.09.2017, 20:19
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#25
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Also eigentlich ist es so, dass Du auf der Landstraße mit einem auf 100 zugelassenen Hänger nicht 100 sondern nur die "normalen" 80 km/h fahren darfst.
Nur auf der BAB gelten die 100 km/h.
Schöne Grüße
Horst
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12.09.2017, 20:23
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#26
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Und seit wann kommt man mit einem PKW und Anhänger über 7,5t?? Mit ner Pritsche ist das ja schon schwerer, da heute viele auf 3,5t abgelastet sind bzw so zugelassen werden...
Die Tante/der Trottel vom STVA soll doch mal bitte den entsprechenden Paragraphen etc nachreichen. Mir gehts ja schon auf den Zeiger, wenn ich 10km hinter nem LKW fahre der sich an die 60km/h hält.... Und jetzt sollen angeblich auch noch PKW mit Anhänger so fahren???
PS die Fahrschulen müssten dann auch alle Nachschulungen erhalten. Drei! heute vor der Nase gehabt (Ok zwei, weil einmal die gleich mitm anderen PKW) und alle sind 80km/h gefahren. Anhänger waren ohne 100km/h Zulassung...
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12.09.2017, 20:35
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#27
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Die Leute von so einem Amt, erzählen viel Blödsinn, wenn der Tag lang ist. Eigentlich haben sie aber keine Ahnung. Jedenfalls finde ich bisher nichts, was diese Aussage bestätigt.
Schöne Grüße
Horst
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12.09.2017, 21:27
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#28
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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PKW mit Anhänger auf Landstraßen immer max 80km/h 100 auf Autobahn wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, und man sein Schild angebracht hat.
60km/h ist Quatsch für PKW mit Anhänger.
__________________
Gruß Holger
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03.10.2017, 17:22
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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um den Disput hier mal bissl zu erfrischen
..
"Hänger ist nie gut, dann schaukelts, besser wenn der Mast noch stramm und der Beutel straff ist"
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10.11.2017, 17:17
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2017
Ort: Bad Zwischenahn
Fahrzeug: BMW E39 520i Touring FL
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Wurde eben wieder abgeholt nach Verkauf... wird gezogen von einem POLO Variant..
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