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Alt 27.09.2005, 02:20   #1
MatthiasHSK
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
Standard Frage zu Händlerkennzeichen

Moin!
Ich schau mir die Tage vielleicht einen schönen E38 an.
Hab mit dem Verkäufer bereits telefoniert, er verkauft das Auto privat.
Allerdings finde ich es schon komisch, dass auf den Bildern das Fahrzeug mit Roten Nummern abgebildet ist ().
Kann ich als Normalsterblicher rausfinden, zu welchem Händler dieses Kennzeichen gehört?
Ich möchte nämlich nur sehr ungern auf die Gewährleistung verzichten.

Gruß,
Mattes
MatthiasHSK ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 07:17   #2
Aschallnick
Power to the Bauer!
 
Benutzerbild von Aschallnick
 
Registriert seit: 07.01.2005
Ort: Ringenberg am Niederrhein
Fahrzeug: 735 i E38 EZ 07/2001, DB C 180 S 204
Standard

Hallo, MatthiasHSK,

Wenn er Händler ist und Dir sein eigenes Fahrzeug "privat" verkaufen will, kann er das nicht unter Ausschluss der Gewährleistung.
Der Verkauf im Kundenauftrag ist zwar immer sehr beliebt, aber auch hier kommt er um die Gewährleistung nicht herum. Ich würde die Besitzverhältnisse vorab noch mal klären, bevor ich evtl. einen weiten, nutzlosen Weg mache.
Zum Kennzeichen kann Dir höchstens ein guter Freund helfen, der bei der Rennleitung arbeitet, aber das muss dann schon ein sehr guter Freund sein....
Grüße
__________________
Aschallnick

* Patent-Inhaber der Kofferraum-Gepäckgummi-Rausflutsch-Sicherung

* Verfechter der Primitivlösungs-Theorie

* Erfinder der schottischen Chromniere

* Originalitäts-Liebhaber
Aschallnick ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 09:21   #3
Matthes
† 05.05.2017
 
Benutzerbild von Matthes
 
Registriert seit: 12.04.2005
Ort: on the road
Fahrzeug: e34 540i Touring und andere Fahrzeuge
Standard 06XXX Nr.

Morgen,
kann aber auch wirklich ein privater Verkäufer sein,der sich beim Händler
dessen rotes Kennzeichen zwecks Probe/Überführungsfahrt ausgeliehen
hat...

Matthes
Matthes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 10:42   #4
hunmen
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard gewährleistungsausschluß

ist jetzt möglich,auch für händler. wenn ich auf meinem platz ein auto in kommission habe ,geht er ohne gewährleistung raus. das fzg darf nur nicht in meinen büchern auftauchen und es muss für den kunden ersichtlich sein(also in der preisauszeichnung) das es ein kommissionsfahrzeug ist.
sollte es sich um eine inzahlungnahme handeln gilt es nicht. nur wenn ich als vermittler ,und nur als vermittler auftrete geht er ohne gewährleistung raus.
heisst aber nicht unbedingt das der wagen schlecht ist oder mängel hat. kann sich auch um ein modell handeln was nicht gut geht,oder der kunde hat überzogene preisvorstellungen,oder es ist einfach von den zahlen her kein geschäft für mich drin.
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Alt 27.09.2005, 10:55   #5
Aschallnick
Power to the Bauer!
 
Benutzerbild von Aschallnick
 
Registriert seit: 07.01.2005
Ort: Ringenberg am Niederrhein
Fahrzeug: 735 i E38 EZ 07/2001, DB C 180 S 204
Standard

Zitat:
Zitat von hunmen
ist jetzt möglich,auch für händler. wenn ich auf meinem platz ein auto in kommission habe ,geht er ohne gewährleistung raus. das fzg darf nur nicht in meinen büchern auftauchen und es muss für den kunden ersichtlich sein(also in der preisauszeichnung) das es ein kommissionsfahrzeug ist.
sollte es sich um eine inzahlungnahme handeln gilt es nicht. nur wenn ich als vermittler ,und nur als vermittler auftrete geht er ohne gewährleistung raus.
heisst aber nicht unbedingt das der wagen schlecht ist oder mängel hat. kann sich auch um ein modell handeln was nicht gut geht,oder der kunde hat überzogene preisvorstellungen,oder es ist einfach von den zahlen her kein geschäft für mich drin.
Na, super!
Da drängt sich mir schon wieder ein Schreckensszenario auf:
Auf alles Kies- und Fähnchenverkaufsplätzen in Deutschland stehen nur noch Autos, die im Auftrag des Vorbesitzers ohne Gewährleistung vermittelt werden. Wenn das wirklich so ist, wird damit das Gewährleistungsgesetz fein säuberlich aufgeweicht und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis alle Händler auf die Masche reiten!
(Bis auf die paar seriösen, die hier im Forum vertreten sind.)
Und die Vemittlungsprovision wird dann dem Anbieter auf das Auto draufgeschlagen, das er bei dem Händler gekauft hat, oder wie?
Ich bin zwar der Meinung, dass Gewährleistung für Autos bis 5.000 € unkalkulierbar und unsinnig ist, aber darüber hinaus sollte es keine Ausnahmen geben.

Besorgte Grüße
Aschallnick ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 10:57   #6
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Matthes
Morgen,
kann aber auch wirklich ein privater Verkäufer sein,der sich beim Händler
dessen rotes Kennzeichen zwecks Probe/Überführungsfahrt ausgeliehen
hat...

Matthes
Eigentlich nicht, das ist verboten .
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Alt 27.09.2005, 11:45   #7
hunmen
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard sieh es so

das es ja für dich ersichtlich ist ob es mit oder ohne gewährleistung ist.
gewährleistung ist ja schön und gut,aber auch teilweise unsinnig. wir haben unsere autos auch vorher schon immer mit einem jahr garantie verkauft.
und welche wo es sich nicht rechnet ohne . bei einem fuffi mit 180000km kann man kein jahr garantie geben.
aber viele leute sind auch verärgert über das gesetz. weil sie dadurch bei händlern keine billigen autos mehr bekommen. viele fragen mich ob ich den wagen nicht billiger ohne gewährleistung verkaufen könnte,aber geht ja nicht.
deshalb sind die leute froh das es jetzt wieder die möglichkeit gibt günstig ein auto zu kaufen.
und man muss ja nicht. es steht ja jedem frei ob er das vermittlungsfzg kauft oder nicht.
ich denke das ist eine faire angelegenheit und im sinne vieler kunden.
es geht nunmal einfach nicht ein altes günstiges auto mit gewährleistung zu verkaufen. das sollte jeder irgendwo einsehen.
gaub mir,seit dem gesetz sind viele spinner unterwegs die es nur drauf anlegen geld aus dieser gewährleistung zu schlagen.
und genauso irrsinnig ist das ein rechtaanwalt der seinen siebener verkauft gewährleistung geben muss.
also ich denke der markt regelt sich von alleine. solange mit offenen karten gespielt wird,und direkt am auto steht das er im auftrag ist,sollte es doch gut sein.
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Alt 27.09.2005, 12:25   #8
Aschallnick
Power to the Bauer!
 
Benutzerbild von Aschallnick
 
Registriert seit: 07.01.2005
Ort: Ringenberg am Niederrhein
Fahrzeug: 735 i E38 EZ 07/2001, DB C 180 S 204
Standard

Hi, hunmen,

ich stimme Dir 100-prozentig zu, ich hoffen nur, dass Du mit der Marktbereinigung Recht hast und die seriösen Händler irgendwann wieder ohne Druck preiswerte Anfängerautos verkaufen können.
Aber ab einer bestimmten Wertgrenze und/oder Baujahr des Fahrzeugs muss der Kunde zumindest ein Gefühl von Sicherheit haben!
Verunsicherte Grüße
Aschallnick ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 12:38   #9
Matthes
† 05.05.2017
 
Benutzerbild von Matthes
 
Registriert seit: 12.04.2005
Ort: on the road
Fahrzeug: e34 540i Touring und andere Fahrzeuge
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Eigentlich nicht, das ist verboten .
...wird aber oft genauso praktiziert,leider?

Matthes
Matthes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 12:56   #10
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von Matthes
...wird aber oft genauso praktiziert,leider?

Matthes
nööö..kein leider
Diese "Praxis" hat mir schon so manches mal das Leben erleichtert

Ist doch Geldschneiderei das ich ansonsten für eine kurze Überführung sofort ein 5-Tage-Kurzeitkennzeichen bei meinem STVA holen müßte...

Da "arrangiere" ich das doch lieber mit dem Händler meines Vertrauens (und dessen 06er-Nummer) und deklariere das ganze als Probefahrt !
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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