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Alt 20.01.2008, 12:38   #1
apal
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von apal
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
Standard

Zitat:
Zitat von 2000csbmw Beitrag anzeigen
Hallo,
die AU bei ATU hat das Auto in 11/2005 bestanden.
Mit einem CO Vol % Gehalt im erhöhten Leerlauf von 0.57.
Sollwerte auf dem AU Zettel angegeben 0.00-0.80 .
Der obere Wert dürfte nur 0.30 lauten.
Mit einem CO Vol % Gehalt im Leerlauf von 0.46.
Sollwerte auf dem AU Zettel angegeben 0.00-0.50 .
Der obere Wert dürfte nur 0.20 lauten.
Mit diesen Werten hätte das Auto die AU nicht bestehen dürfen.
Daher auch meine Vermutung,das das Fahrzeug schon zu dieser Zeit keinen Kat hatte.
Gruss Dirk
hallo. was ich meinte,das du denen nachweisen müßtest,daß das fahrzeug zu der zeit keinen kat hatte. wenn die schon solche,nennen wir es mal kleinkrimelle handlungen durchführen würden,dann würden die es richtig machen. nämlich so,wie es meistens gemacht wird - man nimmt einfach ein gleiches fahrzeug mit den richtigen werten und setzt nur die falsche nummer ein. da würd ich mich eher an den vorbesitzer halten,denn bei atu würdest du wohl den kürzeren ziehen. die haben ja schon reichlich erfahrung vor gericht und bestimmt auch den besseren anwalt. aber auch dem vorbesitzer mußt du erst mal beweisen können,daß er absichtlich betrogen hat. saudumm ist das auf alle fälle für dich und ich würd mich genau so ärgern. versuchen würd ich es auf alle fälle mal. vieleicht kannst du den besitzer vorher ausmachen,vieleicht kommst du da auf was,das dir helfen würde. schöne grüße andi.
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