VIN Decoder |
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04.03.2018, 17:09
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#71
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Uuund noch mehr dummes Geschwätz, das NICHTS mit dem Thema zu tun hat....
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04.03.2018, 17:34
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#72
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Zitat:
Zitat von V8-GT
😂
, darum halte ich es für eine Herausforderung einen passenden Anhänger zu finden, der mit Beladung innerhalb der Anhängerlast bleibt.
😣
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Das ist eine sehr Intelligenter Lösungsansatz für DICH. Ist auch dann alles schön "Schwarz auf Weiß" Und Du musst nix kontrollieren usw. Aber was machen Leute die mehr Anhänger haben (ich habe z.B. vier und drei Autos) also muss ich mich doch wieder an Gesetzestexte halten, aber habe damit keine Problem, kenne die Unterschiede zwischen Anhängelast, Stützlast zulässiges Gesamtgewicht usw usw. Und dann ist es sehr einfach sich im rechtskonformen Raum bewegen.
__________________
Gruß Holger
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04.03.2018, 18:17
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#73
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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Holger - der Gesetzestext auf den du dich berufen willst in dem hier geführten Thema enthält nach meiner Ansicht einen Fehler.
Warum dies in dem Text eine falsche Besxhreibung (falsche Benennung) ist wenn die Leute sich nochmal die kg Stützlast als Material auf den doch schon voll beladenen Anhänger draufpacken, dies habe ich dargelegt.
Eure Äußerungen es sei Geschwätz mag euer Ego erhöhen - derartige Äußerungen in einem Disput zeigen jedoch fehlende Kultur im Umgang mit einer dargelegten abweichenden Ansicht.
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04.03.2018, 18:27
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#74
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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04.03.2018, 18:34
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#75
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Nein, nein.
Das Gesetz ist falsch.
Alle anderen liegen falsch.
"Ein Geisterfahrer? Nein, hunderte!"
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04.03.2018, 18:53
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#76
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Zitat:
Zitat von V8-GT
voll beladenen Anhänger draufpacken,
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Wieso voll beladen? Der kann auch leer, unbeladen sein!Es geht um die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Du liest nicht, Du denkst, das ist Dein Fehler glaube ich. Du musst nicht mehr nachdenken, haben schon andere Leute gemacht. Und das Ergebnis steht so im Gesetz.
Wenn ein Kleinstwagen mit AHK z.B 600kg (gebremst) ziehen darf, darf mein großer Anhänger (fast) nicht mehr beladen werden, da Eigengewicht 625kg, aber ziehen darf er, da Stützlast 50kg (625-50= 575kg)
Aber wahrscheinlich bringst jetzt wieder DEINE Physik ins Spiel, z.B. das dann der Anhänger ......bla bla blub......................... obwohl er leer ist!
Mensch Junge, jeder darf sich mal auf einen Holzweg begeben, aber Lernfähigkeit sollte man haben.
Deine persönliche Meinung zum "Gesetz" lass ich Dir gerne, aber vollkommen Irrelevant für alle anderen wenn es darum geht was erlaubt ist.
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04.03.2018, 19:13
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#77
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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Holger ich hoffe doch man benutut einen Anhänger der nicht schon ohne Ladung der zugelassenen Anhängelast entspricht ..sonst wäre es reichlich sinnfrei ihn durch die Gegend zu ziehen - sofern man ihn nicht gerade zu irgend einem passenden Fahrzeug bringen will
Es geht auch nicht um Geisterfahrer - mehrfach schilderte ich ja es ist mir durchaus bewusst wie die Polizei handelt.
Hier entspricht die Praxis llediglich nicht dem niedergeschrieben Wortlaut in den Fahrzeugpapieren.
Darauf will ich doch hinaus.
Das Objekt was ich an die Anhängerkupplung packe darf nach der Bezeichnung in eben den Papieren nur diese dort angegebenen kg an Masse aufweisen.
Eine Handhabung die dies umgeht zeigt nur die Absurdität von gesetzlichen Texten die nicht Beschreibung und Zielsetzung hinterfragen und auf ihre Richtigkeit prüfen.
Es steht euch doch frei mehr in den Anhänger zu packen - solch eine Handlungsweise würde mir auch oft helfen , doch ich wollte eben dazu anregen hier auch mal die Beschreibung in den Texten zu hinterfragen.
Meinen gedanklichen Ansatz hatte ich bereits hinlänglich geschildert.
Ihr findet euch großartig dabei euch mit Beschimpfungen zu positionieren, statt einfach mal die Anregung aufzunehmen.
Wie auch immer - ich wäre da eher dabei einen Mittelklassewagen samt Transportanhänger an einen E38 zu hängen. Einen 7er auf einem Anhänger mit einem 7er zu transportieren klingt nach meiner Überlegung, hinsichtlich der Anhängelast Reserve die für die Eigenmasse des Anhängers zu beachten ist, eben nach Herausforderung.
Wäre ja zweckmäßig von euch auch geeignete Transportanhänger aufzulisten, für Leute die eben wirklich solche Massen mal bewegen wollen.
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04.03.2018, 19:56
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#78
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Zitat:
Zitat von V8-GT
Das Objekt was ich an die Anhängerkupplung packe darf nach der Bezeichnung in eben den Papieren nur diese dort angegebenen kg an Masse aufweisen.
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Nö, eben nicht... Ich darf auch einen 3500kg-Anhänger an meinen 120D drantüddeln und ihn so zu einem Fahrzeug bringen der die 3500kg voll ausnutzen kann.
Über Sinn und Nutzen soll man sich gerne Streiten. Es ist rechtlich völlig legal, sollange ich nicht über meine 1200kg komme, die in meinen Papieren stehen.
Es ist bewusst so vom Gesetzgeber so formuliert.
Reite einfach nicht weiter drauf rum und akzeptiere die Rechtliche Lage.
Ansonsten geh bitte nochmal in die Fahrschule um das Thema aufzufrischen oder zur Polizei, da wird man dir das genau erklären etc.
Und beleidigen tut hier keiner, was ich rauslesen kann, wir versuchen einfach dir zu vermitteln das deine Denkweise nicht die Richtige ist. Verbieten kann Sie dir keiner!
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04.03.2018, 20:10
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#79
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Zitat:
Zitat von V8-GT
statt einfach mal die Anregung aufzunehmen.
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Habe ich, Ergebnis = Blödsinn sorry
Gesetzeslage ist gut, vernünftig, und Einwandfrei. Haben Intelligente Leute so geprüft, entschieden und für gut und sicher empfunden.
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04.03.2018, 20:16
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#80
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von Ich e32
Und beleidigen tut hier keiner
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Ha doch, ich.
Ich halt' den Typ inzwischen einfach nur für beknackt.
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