VIN Decoder |
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Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
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14.05.2006, 14:29
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#1
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Ewig Neues Mitglied
Registriert seit: 13.05.2006
Ort: Pforzheim
Fahrzeug: Grand Espace 3.5 V6 Initiale (2005)
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Wie ist das mit der Gewährleistung ?
Hi, liebe Leut, bin seit gestern Mitglied. Habe einen Thread gelesen (Eure Meinung zu diesem Wagen), bei dem Fragen zur Gewährleistung aufgetaucht sind. Dazu habe ich folgende Frage gestellt:
Habe im Sept. letzes Jahr einen E38 740i gekauft. Tolles Auto, aber bereits nach 1 Monat mußte ich ein Poltern an der Vorderachse reklamieren. Der Händler (BMW) meinte, es seien die Federbeine, da sie aber 1. Verschleißteile und 2. in der Funktion noch in Ordnung seien, könne er nur die Arbeitskosten auf Gewährleistung ersetzen, das Material müsse ich selber tragen. Diese Kulanz sei aber auf ein halbes Jahr nach dem Kauf beschränkt. Jetzt knarzt das rechte Federbein wie verrückt.
Gibt es eine derartige Beschränkung der Gewährleistung?
Jetzt ist mir auch noch die Frontscheibe (wurde vor dem Kauf erneuert) gerissen, tippe auf zu viel Kleber --> Spannungsriss. Fällt das auch noch unter die Garantie?
Bin selber in diesen Dingen nicht so bewandert
Habe mir gedacht, daß das auch für andere interessant sein könnte, deshalb jetzt auch als eigenes Thema.
Merci für´s Nachdenken
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14.05.2006, 14:37
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.04.2006
Ort: HH
Fahrzeug: 740i
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Komisch
Hm, hat denn BMW feststellen können ob du der verursacher warst.Oder der Händler selber.Nämlich es kann auch seien das der schon mit kaputten Federn an dir verkauft wurde.Wenn das der fall ist muss der Händler die Kosten erstatten.
Was ich noch fragen wollte,bei was fürn Händler hast du denn gekauft.Eigentlich müsste er dir ein Jahr Garantie geben.
Gruß Marcel
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14.05.2006, 15:03
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
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Zu den Federtellern: Wenn es sich um ein Verschleißteil handelt, hast du keine Gewährleistung. Der Händler müsste noch nichtmals die Arbeitskosten übernehmen (Vermutlich hat er ein schlechtes Gewissen, weil er vorher wusste, dass sie verschlissen sind.)
Zu der Scheibe: Autokauf liegt schon länger als 6 Monate zurück, du müsstest dem Händler jetzt also den fehlerhaften Einbau nachweisen. (Gutachten usw.) Lohnt sowieso nicht, würde dich vermutlich am Ende mehr kosten als die Scheibe zu ersetzen. (Hast du keine Teilkasko-Versicherung?)
Gruß,
Mattes
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14.05.2006, 15:29
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#4
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Ewig Neues Mitglied
Registriert seit: 13.05.2006
Ort: Pforzheim
Fahrzeug: Grand Espace 3.5 V6 Initiale (2005)
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Zitat:
Zitat von Bmw750iE38
Hm, hat denn BMW feststellen können ob du der verursacher warst.Oder der Händler selber.Nämlich es kann auch seien das der schon mit kaputten Federn an dir verkauft wurde.Wenn das der fall ist muss der Händler die Kosten erstatten.
Was ich noch fragen wollte,bei was fürn Händler hast du denn gekauft.Eigentlich müsste er dir ein Jahr Garantie geben.
Gruß Marcel
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Das war Autohaus Mulfinger in Crailsheim, waren ansonsten ok und das Auto ist richtig gut!! . Gute Ausstattung, zieht wie Sau und ist so unglaublich viel besser als der E32 730iA 6-er, den ich vorher hatte!!
Na ja, wenn ich euch richtig verstehe, muß ich wohl selber blechen, wollte ja eigentlich den Versicherungen nämlich nicht auch noch helfen, ihre Glaspaläste zu bauen. Sic transit Gloria ...
Aber jetzt seh ich wenigstens ein bischen klarer. Habt Dank, Ihr beiden.
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14.05.2006, 16:08
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.04.2006
Ort: HH
Fahrzeug: 740i
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Sieht wohl so aus das du Blechen musst.Daher würde ich mir auch kein Auto Kaufen ohne 1Jahr Garantie
Gruß Marcel
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14.05.2006, 16:15
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#6
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Ewig Neues Mitglied
Registriert seit: 13.05.2006
Ort: Pforzheim
Fahrzeug: Grand Espace 3.5 V6 Initiale (2005)
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Hab ich doch grad gelesen:
Im Leben geht es nicht nur darum gute Karten zu haben, sondern auch mit einem schlechten Blatt gut zu spielen.
In diesem Sinne
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14.05.2006, 21:13
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Ganz so übel sieht es doch gar nicht aus !
Hi !
Zitat:
Zitat von Schmizzkatze
[i]Habe im Sept. letzes Jahr einen E38 740i gekauft. Tolles Auto, aber bereits nach 1 Monat mußte ich ein Poltern an der Vorderachse reklamieren. Der Händler (BMW) meinte, es seien die Federbeine, da sie aber 1. Verschleißteile und 2. in der Funktion noch in Ordnung seien, könne er nur die Arbeitskosten auf Gewährleistung ersetzen, das Material müsse ich selber tragen. Diese Kulanz sei aber auf ein halbes Jahr nach dem Kauf beschränkt. Jetzt knarzt das rechte Federbein wie verrückt.
Gibt es eine derartige Beschränkung der Gewährleistung?
Jetzt ist mir auch noch die Frontscheibe (wurde vor dem Kauf erneuert) gerissen, tippe auf zu viel Kleber --> Spannungsriss. Fällt das auch noch unter die Garantie?
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Also wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt ja zunächst auch bei einem Gebrauchtfahrzeug die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Diese kann, da Du beim Händler gekauft hast, vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden.
Während der ersten 6 Monate gilt, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestand. Bei Federbeinen handelt es sich zwar wahrscheinlich wirklich um Verschleißteile, aber auch diese müssen länger als einen Monat halten !!! Zumindest wäre es mir neu, das man Federbeine monatlich wechseln muss Aus diesem Grund müsste der Händler nachweisen, dass die Federbeine bei Fahrzeugübergabe fehlerfrei waren. Das wird ihm nicht gelingen, denn er hat sie sicherlich nicht vor der Übergabe von einem Sachverständigen prüfen lassen ? Oder war das Fahrzeug kurz zuvor beim TÜV ? Letzteres könnte ein Problem darstellen.
Was die Scheibe betrifft trifft Dich leider die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Das heisst hier müsstest Du nachweisen, dass sie fehlerhaft eingebaut wurde. Bist Du rechtschutzversichert ? Dann geh wegen der Scheibe zum Anwalt. Eine Scheibe reisst ja nicht mal so eben - da liegen meistens Fehler beim Einbau vor. Wenn Du versichert bist zahlt Deine Versicherung auch den Gutachter, falls das Gericht eine Begutachtung durch einen solchen verlangt und Du im Verfahren dann unterliegst. Ansonsten muss das alles der Händler zahlen. Das heisst wenn der Anwalt den Händler anschreibt, wird dieser abwägen ob er bereits ist das Risiko, für den Pfusch beim Scheibeneinbau noch nen Haufen Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gutachterkosten zu bezahlen, eingehen will :-)
Also nicht so einfach abwimmeln lassen.
Interessant ist sicher auch noch dieser LINK
Ciao
Andreas
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14.05.2006, 21:27
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
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Wäre vielleicht interessant zu Wissen wie alt und wieviel KM dein BMW runter hat.
Gruß,
Mattes
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14.05.2006, 23:20
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#9
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Ewig Neues Mitglied
Registriert seit: 13.05.2006
Ort: Pforzheim
Fahrzeug: Grand Espace 3.5 V6 Initiale (2005)
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Beim Kauf hatte er 164 Mille, Bj 7/97, Preis 9T Eier bei fast Vollausstattung (fehlen nur Standhzg, Doppelglas, Navi - brauch ich eh nicht) TÜV neu
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15.05.2006, 22:10
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 24.01.2006
Ort: Coesfeld
Fahrzeug: 740il e38 EZ:99 / BMW 330CI Cabrio / Honda CBR 1000 F / Opel Frontera /
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Zitat:
Zitat von Bmw750iE38
Hm, hat denn BMW feststellen können ob du der verursacher warst.Oder der Händler selber.Nämlich es kann auch seien das der schon mit kaputten Federn an dir verkauft wurde.Wenn das der fall ist muss der Händler die Kosten erstatten.
Was ich noch fragen wollte,bei was fürn Händler hast du denn gekauft.Eigentlich müsste er dir ein Jahr Garantie geben.
Gruß Marcel
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wer sagt dir das händler garantie geben müssen?...wer hat dir den so ein Quatsch geflüstert??
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