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Alt 01.06.2010, 07:51   #1
the_bob
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Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 750xD

eBay-Name: der_ingo1
Standard Verkaufe bald 528i Touring Bastlerfzg. Was muss ich beachten?

...das Auto hat Rost, keinen TÜV, ABS und DSC gehen nicht (Lampen leuchten) und vor Jahren hatte es nen Unfall hinten, außerdem kein Serviceheft.

Er steht halt bei mir, da ich ihn billig bekommen habe. Ein genauerer Blick rechtfertigt aber dann den Preis.

Ich möchte das Auto nun wieder los werden, darum kommt er dieses oder nächstes Wochenende ins ebay.

Was muss ich als Privatperson beachten?
Zustand wird wahrheitsgemäß beschrieben, Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug deklariert.

Kann ein Käufer mir dann trotzdem blöd kommen, sollte noch irgendwas sein?
Und stimmt es, dass der Spruch "Spaßbieter hören von meinem Anwalt" gegen ebay Richtlinien verstößt?

mfG
the_bob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2010, 15:45   #2
E66-Fan
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Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

Denk dran die Gewährleistung auszuschließen!
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Weiterführender Link.

Das Angebot immer nach bestem Wissen und Gewissen und möglichst ausführlich beschreiben. Gute Fotos sind das A und O.
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2010, 16:06   #3
bumblebee
1x im Jahr online
 
Benutzerbild von bumblebee
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Zuhause
Fahrzeug: Auto

Standard

Setze als Titel bzw. Artikelbezeichnung unbedingt das Wort Bastlerfahrzeug oder Defekt dazu.
Das ist eigentlich ganz wichtig, denn dann kann keiner sagen, der Titel passt nicht zum Angebot bzw. der Beschreibung usw...

In der Beschreibung dann zum Anfang und zum Schluss das gleiche nochmal.
Dann haste auch keine Probleme wenn alles ehrlich beschrieben ist

Aber wir wissen ja alle wieviel idoten es in Ebay gibt
Hier mal ein anderes Beispiel, bei dem nur ne Verpackung für 202 Euro verkauft wurde:
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/12/halt...ay-140078.html

__________________
Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst verboten
bumblebee ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2010, 18:56   #4
the_bob
erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von the_bob
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 750xD

eBay-Name: der_ingo1
Standard

Ok danke soweit. Wie ist aber nun die Gewährleistung und das alles nach aktuell geltendem Recht korrekt formuliert auszuschließen?

Muss ich denn das Wort defekt bei den oben beschrieben zugrunde liegenden Mängeln verwenden oder reicht Bastlerfahrzeug?

mfG
the_bob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2010, 19:14   #5
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

Zitat:
Zitat von the_bob Beitrag anzeigen
Ok danke soweit. Wie ist aber nun die Gewährleistung und das alles nach aktuell geltendem Recht korrekt formuliert auszuschließen?
Ich kann dir da nur ein paar Links geben; keine verbindliche Auskunft.
Zitat:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruhen sowie bei Körperschäden.“
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Quelle.

Oder du nimmst die Formulierung aus Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) ADAC- und Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) AutoBild-Kaufvertragsvordruck:
Zitat:
Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlich Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden. Ggf. bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Verkäufer abgetreten.
Im Übrigen würde ich in jedem Fall einen kompletten Gebrauchtwagen-Kaufvertrag mit dem Käufer ausfüllen. Also solche einen Vordruck von ADAC, AutoBild, Mobile.de, etc.

Geändert von E66-Fan (01.06.2010 um 19:20 Uhr).
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2010, 19:21   #6
alexis sorbas
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von alexis sorbas
 
Registriert seit: 15.01.2006
Ort: Neuhausen a.d.F
Fahrzeug: BMW E12 525

Standard

Schreib nei: Motorschaden, Getriebeschaden, Elektrik defekt.

Dann bist Du aus dem Schneider.
alexis sorbas ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.06.2010, 20:35   #7
Cameleon
Schraubergott
 
Benutzerbild von Cameleon
 
Registriert seit: 17.06.2007
Ort: Leinburg
Fahrzeug: E32-750i(90);735i(91) ;750il(88);750il(91); 750i(91); 2x730i V8(93);E32 750ilA (87)

eBay-Name: oberhaidelbach1
Standard

Hallo,

oder du fährst ihn zum Schrotthändler,der macht bestimmt keinen Ärger

Gruß Bernd
Cameleon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2010, 20:49   #8
Rottwauz1
Pro USA !!!
 
Benutzerbild von Rottwauz1
 
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60B40 TÜV 07/23 :-) ,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16, F01 730d EZ 2010

Standard

Zitat:
Zitat von the_bob Beitrag anzeigen
Ok danke soweit. Wie ist aber nun die Gewährleistung und das alles nach aktuell geltendem Recht korrekt formuliert auszuschließen?

Muss ich denn das Wort defekt bei den oben beschrieben zugrunde liegenden Mängeln verwenden oder reicht Bastlerfahrzeug?

mfG
Nimm den adac kaufvertrag, schreib noch in die bemerkungen dazu,daß der wagen als schlachtfahrzeug verkauft wird..
Mehr kannste nicht machen,leider..
Oli
Rottwauz1 ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2010, 22:04   #9
Atlan-Köln
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 740i 6-Gang Schalter PD: 02.04.96, Ford Sierra DOHC mit etwas Tuning als Winterspassmobil, Fiat Barchetta für den offenen Sommer

eBay-Name: DOHCdriver
Standard

Entweder ADAC- oder Autoscout-Kaufvertrag (auf jeden Fall universellen Vordruck in doppelter Ausfertigung) nehmen und im Feld für besondere Vereinbarungen eindeutige Hinweise auf die Mängel und mit dem Zusatz "als Schlacht- oder Bastelfahrzeug OHNE Verkehrssicherheit" eintragen, das hilft.

Ist einem Forum-Kollegen auch passiert und der hatte keinerlei Probleme vor Gericht.
__________________
740er Schalter, 4,4i ohne Vanos aus 96 Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  auf Gas und im überwiegenden Kurzstreckenverkehr

Sogar unser Hund ist gechippt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden...
Atlan-Köln ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2010, 03:45   #10
the_bob
erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von the_bob
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 750xD

eBay-Name: der_ingo1
Standard

Da ich nun schon einige Anfragen bezüglich des Fahrzeuges bekommen habe, schreibt mir doch mal ein konkretes Angebot.

Vielen Dank für die Tipps zur Artikelbeschreibung, diese steht soweit. Der Wagen ist dann voraussichtlich ab ca übernächstem WE in ebay. Link wird gepostet.
the_bob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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